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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin von der BW versetzt wurden, d.h. ich habe meinen Mietvertrag zum 31.03.2006 gekündigt, bin aber schon am 25.01.2006 ausgezogen.
Ich habe die Nebenkosten bis zum 31.03.2006 bezahlt, außer der Heizkosten. Die liefen nicht über den Vermieter sondern direkt mit den Stadtwerken. Jetzt verlangt meine Vermieter noch nachträglich die Erstattung von Heizkosten für die Monate Februar und März.
1.Muß ich diese bezahlen ? Bitte wenn es geht mit Urteil oder Paragraphen.

2. Ich hatte bei der Wohnung eine Küche eingebaut, die 17 Jahre alt ist. Beim Backofen ging währemd der Mietzeit der Griff kaputt. Ich hatte ihn provosorisch repariert. Mein Vermieter verlangt jetzt einen neuen Griff in HÖhe von 176,50Euro. Wie gesagt der Backofen ist 17 Jahre alt. Wie berechne ich jetzt die Tatsächlichen kosten oder muß ich evtl. dafür gar nicht erst dafür aufkommen ?

3. Während der Mietzeit wurde unser Keller überflutet. Dies passierte nur weil ein Rückschlagventil fehlte. Der Vermieter kannte dieses Problem, es kam schon einmal vor. Kann ich gegenüber dem Vermiter Schadensersatz erheben, da ich einiges an Wasserschäden hatte ?

4. Bei Einzug war über einer langen Fensterfront ein Gardinensystem. Der Vermieter meinte ich könnte es nutzen, wenn nicht sollte ich es abbauen. Es steht nicht im Übergabeprotokoll. Er möchte dafür aber trotzdem Sachadensersatz. Bin ich dafür verantwortlich ? Bitte wieder mit Urteil oder Rechtsverweis.

5. Das selbe gilt für blaue Zierleisten über den Türen, die ich nach mündlichen Einverständnis des Vermieters entfernt habe. Auch dafür will er Schadensersatz. Muß ich dafür aufkommen. ( steht auch nicht im Übergabeprotokoll )

Besten Dank im vorraus

Jens
Stichwörter: Ärger + auszug

0 Kommentare zu „Der Ärger nach dem Auszug”

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