Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
bregalnica hat diese Frage gestellt
Guten Tag,
Es geht um eine 3er WG, wo allesamt Hauptmieter sind. Beim letzten Auszug (zum 1.3.) sollte, wie bisher immer, ein ganz normaler Nachtrag gemacht werden. Das Mietverhältnis ist schon alt und die ursprünglichen Hauptmieter sind mitlerweile nicht mehr da. Nun haben wir auf unserem Nachtrag den Passus stehen, dass sobald einer der beiden alten Hauptmieter auszieht, es zu einer Neuaufsetzung des Mietvertrages inkl. einer saftigen Mieterhöhung kommen wird.
Nun ist es uns nicht möglich, dem Nachtrag zuzustimmen, ohne dieser Neuaufsetzung des Mietvertrages zuzustimmen.
Nach einem Anruf bei der Hausverwaltung wurde uns auch nicht zugestanden, dass wir beide Papiere voneinander trennen. Eher wurde uns zu verstehen gegeben, dass wir immer noch die Alternative haben, regulär zu kündigen und woanders hin zu ziehen, wenn wir dem nicht zustimmen.
Nun war ich auch bei der Rechtsberatung eines Mietvereins, der hat uns leider aber gar nicht helfen können. Wir werden zwar klar erpresst und könnten klagen, da der Mietvertrag klar und von Anfang an auf eine Wohngemeinschaft hinweist und es ein Wechselrecht seitens der WG gibt, dessen zustimmung man verlangen kann, aber insgesamt rät er uns den Ball flach zu halten und dem Ganzen zuzustimmen. Es sei doch ne schöne Wohngegend und so teuer ist es auch nicht. Wir könnten froh sein, dass wir überhaupt einen neuen Mietvertrag kriegen würden.
Nun bin ich ehrlich gesagt ein bisschen verzweifelt. Einerseits möchte ich meiner Vormieterin nicht gegens Knie hauen, denn die braucht die Unterlagen des Nachtrags relativ schnell. Andererseits will ich diesem neuen Mitervertrag nicht zustimmen und ich frage mich, was denn der Vermieter wirklich gegen uns in der Hand hat.
Ich mein, er darf uns doch nicht einfach kündigen, nur weil wir nicht einem neuen Vertrag zustimmen, oder?
Und wäre es für uns eine Option, wenn ich einen Untermietvertrag eingehe (ich bin die neue)? Könnte man dann sagen, meine Vormieterin bekommt die Unterlagen schneller, weil wir den Nachtrag nicht machen müssen und können wir dann diese Unterschrift vermeiden?

LG und Danke,
bregalnica

1 Kommentar zu „WG: Beim nächsten Mieterwechsel gibts ne Mieterhöhung?!”

forsetis Experte! 18.03.2016 18:19

Dieser Satz:" und es ein Wechselrecht seitens der WG gibt, dessen zustimmung man verlangen kann, "

gibt mir zu denken, denn dieses Wechselrecht innerhalb einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gibt es bei Mietverhältnissen nicht. Ausnahme wäre, wenn dies von Anfang an im Vertrag vereinbart worden wäre. Entweder müssen alle Mieter kündigen und der Vermieter macht mit den verbliebenen Mietern einen neuen Vertrag (zu neuen Konditionen), oder es bleibt wie es ist. Das bedeutet, dass die ausziehwillige Mieterin weiterhin im Vertrag feststeckt.

Und Untermieterin ist auch keine Option, denn dazu wird die Erlaubnis des Vermieters benötigt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.