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okocha hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe vor mit einem Freund eine WG zu gründen. Wir haben jetzt auch eine Zusage für eine Wohnung bekommen, allerdings mit der Voraussetzung das ein Bürge vorhanden ist der im Notfall die Miete übernimmt. Das Problem, ist das ich kein Bürge habe aus verschiedenen Gründen sondern nur er mit seinem Vater. Sein Vater hat auch schon gesagt das er nur für seinen Sohn aufkommt und nicht für mich, was ich auch verstehen kann. Würde ja im Klartext heißen, das wenn wir einen Mietvertrag abschließen beide als Hauptmieter nur er ein Bürge hätte und ich nicht. Ich denke das würde die Vermieterin nicht mitmachen. Könnt ihr mir helfen und wisst eine Lösung wie wir trotzdem eine WG gründen könnten, obwohl sein Vater nur für ihn in Notfällen eintritt ? Ich hab ihm schon vorgeschlagen das er als Haupt und ich als Untermieter eingetragen wird, dann hat er aber davor Angst das iwann mal der Fall eintreten könnte das wir und streiten und ich einfach abhaue und er auf der Miete festsitzt. Könnt ihr mir da helfen ? :s Ist alle sehr dringend und akut. Bin für jede Hilde dankbar. Liebe Grüße

3 Kommentare zu „WG: Bürge, welche art von Mietvertrag ?”

Berthelstal Experte! 26.07.2011 21:10

Wenn Sie beide Hauptmieter sind, haften Sie auch gesamtgesellschaftlich. Einer für den Anderen. Der Bürge schließlich für beide, da er ja nur für seinen Sohn haften wolle, dieser aber wiederum für Sie.
Also machbar ist das schon. Kommt darauf an, ob der Vater Ihres Freundes den Braten nicht schon riecht.

Bladder Experte! 27.07.2011 07:05

Da die beiden Mieter gegenüber der Vermieterin gesamtschuldnerisch haften ist es eigentlich egal, was der Vater für Vorstellungen hat.

Um es ganz klar auszudrücken: Wenn einer der beiden Hauptmieter die Wohnung verlässt oder sonstige mietvertraglichen Absprachen verletzt, haften beide gemeinschaftlich gegenüber der Vermieterin. Und diese hält sich dann an die Person, die greifbar ist.

Was zu empfehlen ist, ist eine saubere vertragliche und schriftliche Absprache im Binnenverhältnis der beiden WG-Partner. Also die Absprache darüber, was wäre wenn...

MariusMaximus 26.08.2011 16:19

Hallo, warum fragst du nicht einfach mal bei deiner Hausbank die bieten meist auch Bürgschaften an. Diese kosten dann natürlich etwas, ist aber nicht viel.
Wenn du doch noch einen Privatbürgen findest, kannst du unter anderem das Formular nutzen:

http://www.mietkaution.org/ratgeber/rechtliches/642_musterbrief-mietburgschaft-von-privatperson/

falls euer Viermieter euch keins zur Verfügung stellt.

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