Berthelstal 26.07.2011 21:10
Wenn Sie beide Hauptmieter sind, haften Sie auch gesamtgesellschaftlich. Einer für den Anderen. Der Bürge schließlich für beide, da er ja nur für seinen Sohn haften wolle, dieser aber wiederum für Sie.
Also machbar ist das schon. Kommt darauf an, ob der Vater Ihres Freundes den Braten nicht schon riecht.
Bladder 27.07.2011 07:05
Da die beiden Mieter gegenüber der Vermieterin gesamtschuldnerisch haften ist es eigentlich egal, was der Vater für Vorstellungen hat.
Um es ganz klar auszudrücken: Wenn einer der beiden Hauptmieter die Wohnung verlässt oder sonstige mietvertraglichen Absprachen verletzt, haften beide gemeinschaftlich gegenüber der Vermieterin. Und diese hält sich dann an die Person, die greifbar ist.
Was zu empfehlen ist, ist eine saubere vertragliche und schriftliche Absprache im Binnenverhältnis der beiden WG-Partner. Also die Absprache darüber, was wäre wenn...
MariusMaximus 26.08.2011 16:19
Hallo, warum fragst du nicht einfach mal bei deiner Hausbank die bieten meist auch Bürgschaften an. Diese kosten dann natürlich etwas, ist aber nicht viel.
Wenn du doch noch einen Privatbürgen findest, kannst du unter anderem das Formular nutzen:
http://www.mietkaution.org/ratgeber/rechtliches/642_musterbrief-mietburgschaft-von-privatperson/
falls euer Viermieter euch keins zur Verfügung stellt.