Bladder 01.11.2011 16:14
Das war eindeutig "Hausfriedensbruch" nach § 123 StGB
Eine Mietminderung oder Mietzurückbehaltung ist rechtlich wohl nicht durchsetzbar.
Aber eine fristlose Kündigung wäre möglich.
Berthelstal 01.11.2011 16:14
Mit einer billigeren Miete wird das wohl zu Ihrem Leidwesen nichts nichts werden.
Fordern Sie den Wohnungsschlüssel vom Vermieter ein verbunden mit dem Hinweis erforderlichenfalls Anzeige wegen Hausfriedensbruch
zu erstatten.