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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wie aus meinen vorherigen Beiträgen ersichtlich, ist bei meiner Kündigung einiges schief gelaufen. Daher kommt nur noch eine neue 3-monatige Kündigung oder das Beenden des Mitverhältnis durch einen geeigneten Nachmieter in Frage.
Letzteres scheidet ziemlich sicher aus, da es mein WG-Mitbewohner nicht schafft, sich um eine eigene Wohnung zu kümmern (wie die letzten 3 Monate zeigten) und folglich auch nicht umziehen wird. Das heisst, ich kann tausende geeignete Nachmieter finden und es wird der Spruch kommen: "Ich habe keine Wohnung gefunden, ich bleibe hier". Da aber alle Vertragspartner einem Nachmieter zustimmen müssen, ist die Sache damit gestorben.

Nun habe ich allerdings bedenken bezüglich der Abnahme, da ich selbst miterlebt habe, wie er mal während meiner 4 wöchigen Urlaubsreise die Wohnung so verwohnt hat (Dreck, Geruch, Fliegen, etc....), dass das ein Vermieter nie hinnehme würde und einiges an Instandsetzungskosten auf uns/mich zukommen werden.

Nun zur eigentlichen Frage: Ist es irgendwie möglich, dass es sowas wie zwei Übergabeprotokolle gibt, damit ich später beweisen kann, dass ich nicht mehr der Verursacher etwaiiger Schäden war, oder ist unerheblich wer der Verursacher ist und es haften grundsätzlich Beide?

Gruß
Stichwörter: befürchtet + kündigung + probleme + wg + abnahme

1 Kommentar zu „WG Kündigung: Probleme mit Abnahme befürchtet”

Susanne Experte!

Das hast Du schon ziemlich gut erkannt: 2 Hauptmieter=beide haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter[/b:5c23f]

Unabhängig davon hättest Du aber Ansprüche gegenüber Deinem Mitmieter im Innenverhältnis. Das ist aber insofern schwierig, gerade bei gemeinsam genutzten Räumen, dass Du natürlich den Anspruch, der erhoben wird, beweisen musst.
Da "so einer" natürlich nicht so schnell mit der Kohle rausrückt, wenn überhaupt was zu holen ist, kann das auch wieder ganz schnell auf eine Klage hinauslaufen.

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