forsetis 17.07.2012 10:15
Ihr Vater kann nur mit Erlaubnis des Vermieters die Wohnung weiter- bzw. untervermieten. Hält sich Ihr Vater nicht daran, bedeutet das eine fristlose Kündigung und möglicherweise Schadensersatzansprüche durch den Vermieter.
Warum sich also auf dieses vorhersehbare Risiko einlassen?