Susanne
Wer steht als Hauptmieter im Mietvertrag?
Wenn ihr beide den MV unterschrieben habt, könnt Ihr nur beide kündigen, es sei denn, der VM erklärt sich bereit, einen Auflösungsvertrag mit Dir zu machen, Dich sozusagen aus dem bestehenden Mietvertrag zu entlassen.
Ansonsten haftest Du für alle Kosten gesamtschuldnerisch, egal ob Du dort wohnst oder nicht. Ist sie nicht zur Kündigung bereit, musst Du auf Zustimmung klagen.
Jedenfalls kann sie jetzt nicht Geld von Dir verlangen, die vereinbarte Ratenzahlung ist ein mündlicher Vertrag und muss dann auch eingehalten werden.
kamehameha
ja wir beide stehen drin...
was sind denn die voraussetzung für den auflösevertrag...denn alleine kann sie die miete nicht bezahlen
und was sind die voraussetzungen, dass ich mit der klage auf zustimmung durch komme??
Susanne
Naja, erst mal mit ihr sprechen. Weigert sie sich zur Zustimmung, dann mitteilen, wie die Rechtslage ist.
Voraussetzung für eine Klage auf Zustimmung ist einerseits Dein Wille zu kündigen und ihre Ablehnung.
Wenn der VM sich denken kann, dass einer allein zur Mietzahlung nicht fähig ist, wird er sicher nicht einen der Hauptmieter aus dem Vertrag entlassen.