Gast
pacta sunt servanda!
Du kannst (bzw. konntest auch schon bei Vertragsschluss) lesen!
Ich sehe keinen Grund, dich aus dem Mietvertrag rauszulassen. Die Klausel, in den ersten vier Jahren nicht ordentlich kündigen zu können hat eine berechtigten Grund des Vermieters. Er möchte sein Eigentum vor Mietnomaden schützen, d. h. nicht alle paar Monate neuen Mietern sein Eigentum überlassen. Bekanntlich behandeln Menschen die Mietsache anders, wenn sie sowieso bald wieder wegziehen. Jeder Ein- und Auszug belastet zusätzlich.
Du kannst allenfalls einen Aufhebungsvertrag aushandeln [/b:6e65e]oder um eine Vertragsänderung bitten[/b:6e65e]. Wahrscheinlich funktioniert das aber nur mit einer gehörigen Abfindung.
Gast
pacta sunt servanda!
Du kannst (bzw. konntest auch schon bei Vertragsschluss) lesen!
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Ich sehe keinen Grund, dich aus dem Mietvertrag rauszulassen. Die Klausel, in den ersten vier Jahren nicht ordentlich kündigen zu können hat eine berechtigten Grund des Vermieters. Er möchte sein Eigentum vor Mietnomaden schützen, d. h. nicht alle paar Monate neuen Mietern sein Eigentum überlassen. Bekanntlich behandeln Menschen die Mietsache anders, wenn sie sowieso bald wieder wegziehen. Jeder Ein- und Auszug belastet zusätzlich.
Du kannst allenfalls einen Aufhebungsvertrag aushandeln [/b:89b46]oder um eine Vertragsänderung bitten[/b:89b46]. Wahrscheinlich funktioniert das aber nur mit einer gehörigen Abfindung.[/quote:89b46]