Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich würde gerne meinen Mietvertrag als Mieter kündigen.

Folgende Klauseln stehen im Vertrag:

<
Beginn des Mietverhältnisses: 1.1.2006
Ende des Mietverhältnisses: 30.6.2006

Der Mietvertrag kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen.
>

Nun sagt der Vermieter, dass es ja ein befristeter Mietvertrag und daher unkündbar ist.
Komme ich raus?

Vielen Dank
cr

2 Kommentare zu „Wichtig: befristeten Mietvertrag kündigen”

fin Experte!

Wenn es schwarz auf weiß im Mietvertrag sogar steht, dass Sie eine 4wöchige Kündigungsfrist haben, so muss der Vermieter das auch einhalten. Kündigen können Sie aber auf jeden Fall ordentlich mit einer 3monatigen Kündigungsfrist.

tenant61 Experte!

. das ist keine wirksame vereinbarung über eine bestimmte vertragsdauer (sog. qualifizierter zeitmietvertrag). du kannst daher jederzeit kündigen. die gesetzliche kündigungsfrist beträgt 3 monate. der vermieter müsste sich daran halten, denn für ihn ist die frist unabdingbar. für dich hingegen gilt die vertraglich vereinbarte kürzere kündigungsfrist von 4 Wochen (zumindest sehe ich keinen grund, warum diese vereinbarng unwirksam sein sollte). wenn ich mit dieser meinung daneben liege, gilt schlimmstenfalls auch für dich die 3-monats-frist. ich glaube, damit kann man leben.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.