fin
Wenn es schwarz auf weiß im Mietvertrag sogar steht, dass Sie eine 4wöchige Kündigungsfrist haben, so muss der Vermieter das auch einhalten. Kündigen können Sie aber auf jeden Fall ordentlich mit einer 3monatigen Kündigungsfrist.
tenant61
. das ist keine wirksame vereinbarung über eine bestimmte vertragsdauer (sog. qualifizierter zeitmietvertrag). du kannst daher jederzeit kündigen. die gesetzliche kündigungsfrist beträgt 3 monate. der vermieter müsste sich daran halten, denn für ihn ist die frist unabdingbar. für dich hingegen gilt die vertraglich vereinbarte kürzere kündigungsfrist von 4 Wochen (zumindest sehe ich keinen grund, warum diese vereinbarng unwirksam sein sollte). wenn ich mit dieser meinung daneben liege, gilt schlimmstenfalls auch für dich die 3-monats-frist. ich glaube, damit kann man leben.