Susanne
Wird kein anderer Schlüssel vereinbart, so ist nach qm aufzuteilen, sagt das BGB. Wenn Deine Wohnung an der Gesamtwohnfläche ermittelt wird, ist das doch korrekt.
Was Du an der gesamten Nutzfläche mitbenutzen darfst ist dabei irrelevant.
lore
Vielen Dank erstmal Susanne,
der Punkt ist aber doch: bei der Berechnung der Wohnflächen zählen z. B. auch Terrassen - und meine Vermieterin hat davon zwei - hinzu, ich hingegen verfüge noch nicht einmal über einen Balkon. Irgendwie erscheint mir da die Aufteilung der Grundsteuer auf die reinen Wohnungsgrößen bezogen ziemlich ungerechtfertigt! Sie wird ja auch irgendwie ermittelt aus: Grundstücksgrösse, Lage, Garagen, Haus-Qm etc. Deshalb meine Frage: wie man daraus den eigenen Anteil ermitteln kann.
Danke