Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe mächtig ärger mit meiner vermieterin, da die letzte kaution nicht bezahlt wurde. durch zufall, da ich krankgeschrieben war, habe ich mal den briefkasten geleert und eine mahnung von meiner vermieterin erhalten, die allerdings schon die zweite war. die erste wurde von meinem wg kollegen abgefangen und mir nicht gezeigt, da ich ihm das geld für die kaution gegeben hatte und er das geld anstatt abzugeben, verprasst hat, schätze ich mal hat er die 1 mahnung unterschlagen.
soweit so gut war ich heut bei meiner vermieterin mit meinen kündigungsschreiben in der hand und wollte kündigen, da hat sie ihren anwalt angerufen und nach gefragt, ob das einfach so gehen würde, und die antwort war "natürlich nicht"
jetzt habe ich mal ein bissl im internet rumgestöbert und folgendes gefunden:
Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Können sich die einzelnen Mitglieder nicht auf ein einheitliches Handeln festlegen, kann jedes WG-Mitglied nach  das Mietverhältnis beenden und dann die Zustimmung zur Beendigung des Mietverhältnisses verlangen (KG Berlin WM 92, 323; LG Köln WM 93, 613; LG München II WM 93, 611). Umgekehrt kann auch der Vermieter nur allen Mitgliedern einer WG kündigen. Er kann die Kündigung nicht auf Gründe stützen, die vor dem Eintritt der letzten WG-Mitglieder entstanden sind (LG Lübeck WM 90, 294). [/b:fb6d2]
jetzt meine frage hierzu:
wo kann ich die zustimmung zur beendigung meines mietverhältnisses beantragen???
wäre um schnelle antworten sehr sehr dankbar!
lieben dank schon mal im vorraus
Gruß Ben