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Mieterhöhung bei Gewerberaum
Die Vereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag "die Nuzfläche beträgt: ca. 190 m² ..." führt nicht dazu, dass im Rahmen einer mietvertraglich vereinbarten Mieterhöhung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens diese Fläche zugrunde zu legen ist, obwohl sie mit rund 40 m² zu niedrig angegeben wurde.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 16.05.2002 - Aktenzeichen: 334 O 154/ 01.