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M.Kleinert hat diese Frage gestellt
Ich ziehe gerade um und renoviere grad. doch viele meiner leute sagen ich müsste es garnicht auch wenn es in meinem Mietvertag steht.Wie ist nun die genaue Regel/gesetz dazu???
Und unterwelchen umständen darf mein vermieter meine Kaution einbehalten??

2 Kommentare zu „Wichtige Frage!!!!”

edy Experte! 16.03.2010 13:48

Hallo M.Kleinert,

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa.htm
hier besonders:
Speziell: Schönheitsreparaturen bei Rückgabe der Mietsache
Es kommt auf den Zustand der Räume an,
und die Dauer des Mietverhältnises.
z.B.:Wände die wie neu aussehen, müssen
nicht gestrichen werden.
Außer du hast ganz grelle Muster undFarben

lg
edy


Errick aktiver Benutzer 17.03.2010 12:08

Hier gibt es einiges zu den rechtlichen Fragestellungen der Renovierung:

http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Renovierung-Schoenheitsreparaturen.htm

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