edy 16.03.2010 13:48
Hallo M.Kleinert,
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Schoenheitsreparaturen/sa.htm
hier besonders:
Speziell: Schönheitsreparaturen bei Rückgabe der Mietsache
Es kommt auf den Zustand der Räume an,
und die Dauer des Mietverhältnises.
z.B.:Wände die wie neu aussehen, müssen
nicht gestrichen werden.
Außer du hast ganz grelle Muster undFarben
lg
edy
Errick 17.03.2010 12:08
Hier gibt es einiges zu den rechtlichen Fragestellungen der Renovierung:
http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Renovierung-Schoenheitsreparaturen.htm