Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin ein Mieter mit einem Problem.
Mein Vermieter hat mir ohne angemessene Begründung gekündigt.
Z.Zt. würde ich gerne trotzdem in seiner Whg bleiben.
Unser unbefristeter Mietvertrag von 1998
sieht ein Kündigungsrecht für den Vermieter vor.
Ist dieses vereinbarte Kündigungsrecht wirksam ?
Wo finde ich (im Internet) was an Kündigungsklauseln
wirksam im Mietvertrag vereinbart werden darf ?
Danke.