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Bisheriger Vermieter schuldet Nebenkostenabrechnung
Auch bei einem gewerblichen Mietvertrag bleibt bei einem Eigentumswechsel der bisherige Vermieter zur Abrechnung der Nebenkosten für die bis zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht abgelaufenen Abrechnungsperioden verpflichtet. Eventuelle Nebenkostenerstattungen muss ebenfalls der frühere Vermieter leisten.
Beschluss des BGH vom 29.09.2004
XII ZR 148/02
MDR 2005, 136