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Wann verstößt ein Mietvertrag gegen die guten Sitten?


Ob ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt, ist immer aufgrund einer Gesamtwürdigung des Inhalts des Mietvertrags zu beurteilen. Maßstab ist dabei das Anstands- und Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden. Vgl. § 138 BGB.


Neue Kündigungsfristen bei Altmietverträgen über Wohnraum
(vor dem 01. September 2001 abgeschlossen)
Der Deutsche Bundestag hat neue Kündigungsfristen für sog. Altmietverträge beschlossen. Danach gilt die kurze, dreimonatige Frist für Kündigungen des Mietvertrages durch den Mieter auch für Altmietverträge, in denen die bis zum 31. August 2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart wurden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren. Es soll zum 1. Juni 2005 in Kraft treten. Wir unterrichten Sie über den Gesetzesverlauf im Newsletter.
Deutscher Bundestag
Stichwörter: guten + mietvertrag + sitten + verstößt + gegen

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