Susanne
Bei Mietminderungen, die auf Lärm zurückzuführen sind, sind schon sog. Lärmprotokolle notwendig. (Datum, Zeit, Art und Dauer)
Fakt ist: hält der VM die Minderung nicht für angemessen, muss er den einbehaltenen Teil einklagen- so ein Einspruch nützt da gar nichts!
FabShaw
Danke.
Das bedeutet, ich hätte mich einem Sachverständigen die Angelegenheit prüfen müssen oder reichen da schon Videoaufnahmen bzw. Fotos? Oder worum handelt es sich bei einem Lärmprotokoll?
Gibt es zu dem Thema irgendwelche Rechtsprechungen?
Susanne
Danke.
Das bedeutet, ich hätte mich einem Sachverständigen die Angelegenheit prüfen müssen oder reichen da schon Videoaufnahmen bzw. Fotos? Oder worum handelt es sich bei einem Lärmprotokoll?
Dokumentation nach Datum, Zeit, Art und Dauer
z.B. Donnerstag, 16.10.2007, regelmässiges Hämmern zwischen 9:00 und 11: Uhr
Freitag, 17.10.2007, anhaltendes Bohrgeräusch um 08:00
etc.[/color:8ec84]Gibt es zu dem Thema irgendwelche Rechtsprechungen?[/quote:8ec84]
[color=#FF0000:8ec84]Siehe Rubrik Urteile im Forum[/color:8ec84]