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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

im Juni 2007 habe ich aufgrund von Baulärm und -dreck vor meinem Haus beim Vermieter eine Mietminderung um 15% angekündigt.
Da ich daraufhin nichts mehr vom Vermieter hörte, habe ich im nächsten Monat auch tatsächlich weniger Miete überwiesen.
Bis 07.11.2007 gab es keine Antwort vom Vermieter, nun aber bekam ich einen Brief: "Widerspruch gegen Ihre Mietminderung vom 10.06.2007".
Darin steht sinngemäß, dass meine angegebenen Mietminderungsgründe zu pauschal sind und die Minderung von 15% zu hoch ist.

Jetzt meine Frage: Darf das der Vermieter?
D.h. zum Einem ist der Widerspruch erst sehr spät gekommen (5 Monate nach meinem Schreiben, seit letzter Woche ist die Baustelle übrigens verschwunden), zum Anderen denke ich, dass die von mir angegebenen Gründe weder zu pauschal noch dass meine Mietminderung zu hoch ist...

Was sagt ihr dazu?
Danke für eure Antworten!

3 Kommentare zu „Widerspruchsfrist bei Mietminderung?”

Susanne Experte!

Bei Mietminderungen, die auf Lärm zurückzuführen sind, sind schon sog. Lärmprotokolle notwendig. (Datum, Zeit, Art und Dauer)
Fakt ist: hält der VM die Minderung nicht für angemessen, muss er den einbehaltenen Teil einklagen- so ein Einspruch nützt da gar nichts!

FabShaw

Danke.
Das bedeutet, ich hätte mich einem Sachverständigen die Angelegenheit prüfen müssen oder reichen da schon Videoaufnahmen bzw. Fotos? Oder worum handelt es sich bei einem Lärmprotokoll?
Gibt es zu dem Thema irgendwelche Rechtsprechungen?

Susanne Experte!

Danke.
Das bedeutet, ich hätte mich einem Sachverständigen die Angelegenheit prüfen müssen oder reichen da schon Videoaufnahmen bzw. Fotos? Oder worum handelt es sich bei einem Lärmprotokoll?
Dokumentation nach Datum, Zeit, Art und Dauer
z.B. Donnerstag, 16.10.2007, regelmässiges Hämmern zwischen 9:00 und 11: Uhr
Freitag, 17.10.2007, anhaltendes Bohrgeräusch um 08:00
etc.[/color:8ec84]Gibt es zu dem Thema irgendwelche Rechtsprechungen?[/quote:8ec84]
[color=#FF0000:8ec84]Siehe Rubrik Urteile im Forum[/color:8ec84]

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