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nokumo hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich wohne nun seit einem Jahr in meiner neuen Wohnung und mein Vermieter hat hier seit vielen Jahren ein Wasch- und Trocken Plan. Es ist so, dass ich jede Woche Mittwochs und Donnerstags waschen und trocknen darf. Ich komme damit aber einfach nicht zurecht. Ich arbeite im 24 Std. Dienst. Ich bin also von 13 Uhr bis 13 Uhr auf den nächsten Tag arbeiten. Dann habe ich 48 Stunden frei. Wie eng das dann immer mit dem Waschen ist, sollte klar sein.

Lange Rede, kurzer Sinn: Muss ich mir das gefallen lassen? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung, dass ich dann in der Wohnung trocknen darf, oder vielleicht öfter waschen darf? Die Vermietern hat nämlich vier Tage Zeit. Nur die anderen Mieter nicht...

Bitte um Hilfe!!!

4 Kommentare zu „Einhaltung eines Wasch- und Trocken Plans”

smile30625 Experte! 21.08.2009 14:50

Hallo nokumo,

in Ihrer eigenen Wohnung dürfen Sie waschen und trocknen, so oft es Ihnen beliebt. Dies gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und kann vom Vermieter nicht eingeschränkt werden.

Viele Grüße
smile

nokumo 21.08.2009 16:36

Super, danke für die Antwort! Nun ist es aber so, dass das Trocknen in der Wohnung laut Mietvertrag untersagt ist. Beim Waschen bin ich mir nicht sicher. Und dann wohne ich ihm zweite OG! Ich habe hier oben keine Waschmaschine. Muss dann im Keller waschen. Und den darf ich ja nur an zwei Tagen in der Woche nutzen... Oder sehe ich das falsch?

smile30625 Experte! 21.08.2009 17:38

Das Wäschetrocknen in der Wohnung darf nicht mietvertraglich untersagt werden.

Wenn die Waschmaschine im Keller steht, sollten Sie sich hinsichtlich des Waschens natürlich an den Plan halten, da es sonst wohl Stress mit den anderen Bewohnern gibt. Allerdings sollten SIe versuchen, wegen Ihrer Arbeitszeiten eine Änderung des Plans abzusprechen.

nokumo 21.08.2009 17:45

Danke!
Das habe ich versucht! Leider erfolglos! Und ich habe hier oben keinen Platz für Waschmaschine oder Trockner...

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