Berthelstal 29.11.2010 08:04
1. Natürlich gehören diese Flächen dazu, ebenso wie das Klobecken, welches Sie offensichtlich vergaßen.
2. Sie haben die Wohnung so gemietet, wie Sie besichtigt haben. Die "Mehrkosten" könnten Sie nur dann zurückfordern, wenn in Ihrem Mietvertrag die Kosten pro m² angegeben wären.
Auszug aus "Mietrechtslexikon":
Ist im Mietvertrag keine bestimmte Wohnfläche angegeben, so gibt es rechtlich keine Schwierigkeiten. Die Wohnung ist in der Größe, wie sie sich dem Mieter bei der Anmietung darstellte vermietet. Für die Annahme eines Wohnungsmangels aufgrund zu kleiner Wohnfläche ist daher kein Raum.
Rechtsansprüche können nur dann aus der Grösse (Wohnfläche) der Wohnung abgeleitet werden, wenn im Mietvertrag eine rechtsverbindliche Festlegung erfolgt ist, das heißt im Mietvertrag die Größe der Wohnfläche angegeben ist.
Eine Rückforderung von Miete erübrigt sich damit.
Balkonexperte 29.11.2010 08:36
Da Berthelstal scheinbar übersehen hat, dass Ihr VM eine Quadratmeterzahl von 85 angegeben hat, sollten Sie mithilfe eines Quadratmeterrechners Ihre Wohnung exakt ausmessen.
Vergessen Sie auch nicht den Balkon/die Terrasse mit einzubeziehen. Wenn Sie dann feststellen, dass Ihre Wohnung mehr als 10% kleiner ist, als im Vertrag angegeben, dann sollten Sie einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Ansprüche beauftragen.
http://www.quadratmeter-rechner.de/
Ehepaar48 29.11.2010 08:45
Danke für diese nette Info...ich werde das alles nochmal bis ins Detail durchmessen.
Auch die Terrasse,die eigentlich nicht zur Wohnung gehört,(wofür wir aber Miete zahlen)weil die Fläche mit der vom Rasen ca 100 m² beträgt und Eigentum vom Bauern ist,der hier seine Wiesen beackert,wie dieser uns erklärte.
Angeblich haben laut VERMIETER die Vormieter dies ungefragt angelegt,stellt sich daher die Frage,hat der Vermieter hier das Recht,dafür zu kassieren?
Man kann sich ja nicht schlau genug machen,darum freu ich mich,wenn es evtl. auch hierzu Antworten gibt..