Woody 04.03.2009 23:11
Der Kündigungausschluss für 3 Jahre ist zulässig (nach BGH - Entscheidung), heißt, dass Du ohne Zustimmung des Vermieters nicht aus dem Vertrag rauskommst. Er ist auch nicht verpflichtet, die Option mit dem "Nachmieter" zuzulassen.
ala 05.03.2009 05:01
hallo,
wenn er dich nicht rausläßt,dann bring ihn doch dazu.zahl keine miete mehr hör laute musik mach das treppenhaus schmutzig...du brauchst in der zeit nur ein dicker fell.
viel glück dabei
ala 05.03.2009 05:01
hallo,
wenn er dich nicht rausläßt,dann bring ihn doch dazu.zahl keine miete mehr hör laute musik mach das treppenhaus schmutzig...du brauchst in der zeit nur ein dicker fell.
viel glück dabei
ala 05.03.2009 05:02
hallo,
wenn er dich nicht rausläßt,dann bring ihn doch dazu.zahl keine miete mehr hör laute musik mach das treppenhaus schmutzig...du brauchst in der zeit nur ein dicker fell.
viel glück dabei
MyApp 05.03.2009 07:46
Hallo,
danke für die Antworten. Er erlaubt mir den Auszug schon, aber ich muss einen Nachmieter finden und das wird hier schwer werden
MyApp 05.03.2009 07:46
Hallo,
danke für die Antworten. Er erlaubt mir den Auszug schon, aber ich muss einen Nachmieter finden und das wird hier schwer werden
ala 05.03.2009 19:01
Hallo nochmal,
versuch es dies doch auch übers internet,weiß nicht ob das bei "Immoner" oder
"meine stadt".de kostenpflichtig ist.oder hänge doch zettel auf beim rewe oder kaufland.übrigends bist du nicht verpflichtig einen nachmieter zu stellen,müßtest aber dann bis ende deiner kündigung die miete zahlen.dein vermieter hat das recht mit angaben von guten gründen diesen abzulehnen.
MyApp 05.03.2009 19:29
Hallo,
mir wurde gerade in einem Forum gesagt, dass ich jederzeit kündigen kann mit einer Frist von 3 Moanten denn im Vertrag steht zwar 3 Jahre muss ich drin bleiben aber angekreuzt ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit. So wurde mir gesagt dass ich jederzeit (außer die 3 Moantsfrist) ausziehen kann
Woody 05.03.2009 19:42
Das ist quatsch. Du hast einen unbefristeten Mietvertrag angeschlossen, für den die gesetzliche 3-Monatsfrist gilt. ABER, Du hast eine Individualvereinbarung abgeschlossen , mit der diese Kündigungsmöglichkeit für den Zeitraum von 3 Jahren ausgeschlossen wurde. Und dies ist nach BGH rechtens. Du kannst jederzeit kndigen...aber erst nach Ablauf der 3 Jahre
MyApp 05.03.2009 19:50
hmm das ist echt blöd
MyApp 05.03.2009 19:55
Noch eine kurze Frage: Wenn ich meine Wasser-Abrechnung nicht am 31. März erhalten habe werde ich meinen Vermieter anrufen und ihm eine Frist setzen bis zum 14. April mir die Wasser-Abrechnung zu senden. Wenn er das nicht getan hat, kann ich sofort ausziehen oder wie läuft das ab?
Woody 05.03.2009 20:00
Häh? Sorry aber jetzt mal ganz deutlich: DU KOMMST NICHT RAUS (außer der Vermieter ist gnädig). Es gibt keine Tricks o.ä. Das mit der abrechnung kannst Du knicken...hat damit rein gar nix zu tun. Der Vermieter hat ein Jahr Zeit nach Ende des Abrechnungszeitraums die Abrechnung zu erstellen.
MyApp 05.03.2009 20:14
Okay und was, wenn ich von 2007 auch keine Abrechnung erhalten habe?
Woody 05.03.2009 20:26
dann ist zu spät. hätte bis 31.12.08 bei Dir eingehen müssen.
MyApp 05.03.2009 21:07
Und was kann ich da machen?
MyApp 05.03.2009 21:07
Und was kann ich da machen?
Woody 05.03.2009 21:23
worauf möchtest Du hinaus ? Möchtest Du unbedingt eine Abrechnung weil Du ein Guthaben vermutest ? Dann musst Du klagen. Du kannst alternativ Deine Vorauszahlungen einbehalten. Meiner Meinung nach bringt das nur nichts, da Du dann ja bei der nächsten Abrechnung eine saftige Nachzahlung hast.
MyApp 05.03.2009 21:31
Also mein nachbar (der hatte den gleichen Vermieter und war in der gleichen Wohnung) wollte die Abrechnung nach 3 Moanten immer noch nicht rausrücken: Anklage! Der Mieter bekam Recht. Vermieter durfte sofort ausziehen.
MyApp 06.03.2009 18:05
Zur Aussage von Woody:
"Das ist quatsch. Du hast einen unbefristeten Mietvertrag angeschlossen, für den die gesetzliche 3-Monatsfrist gilt. ABER, Du hast eine Individualvereinbarung abgeschlossen , mit der diese Kündigungsmöglichkeit für den Zeitraum von 3 Jahren ausgeschlossen wurde. Und dies ist nach BGH rechtens. Du kannst jederzeit kndigen...aber erst nach Ablauf der 3 Jahre."
Dies habe ich in einen anderen Forum erwähnt und dazu kam dann diese Aussage:
"Wer solche Antworten schreibt, ist scheinbar des Lesens und Verstehens nicht mächtig.
§ 2. 1. des Mietvertrages sagt ausdrücklich aus, dass ein unbefristeter Vertrag abgeschlossen wurde.
Weitere Möglichkeiten im Vertrag wurden nicht angekreuzt, denn das hätte bedeutet, dass sie sich gegenseitig aufheben würden."
Woody 06.03.2009 21:20
Okay, jetzt gebe ich doch mal einen kleinen Fehler zu Sorry, das andere Forumsmitglied hat gut aufgepasst. Dein Vermieter hat tatsächlich das Kreuz bei dem Kündigungsausschluss vergessen. GANZ GROSSES SORRY !!!!!!! Dann hat er natürlich recht. Du kannst mit drei Monaten kündigen. (jetzt könnte ich mich ärgern...)
MyApp 06.03.2009 22:20
Okay danke dann ist es ja jetzt bestätigt. Vielen Dank für die Hilfe