Oliver Curd
hallo,
der Sohn zählt als Familienangehöriger.
Ohne dass im Mv ausdrücklich vereinbart ist, ist die Mutter berechtigt,ihre nächsten Famileinangehörigen in die Wohnung aufzunehmen. Vorraussetzung ist, dass die Wohnung dann nicht überbelegt ist.
OLG Hamm RE WM 97,364
also kann der Sohn auch nacher wieder bei Mami wohnen.
mfg
O.C
Gast
Alles klar, super. Danke für deine Antwort.