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Nur wenn noch Nebenkostenabrechnungen mit zu erwartenden Nachzahlungen noch ausstehen, dann kann der Vermieter die Kaution länger als 6 Monate behalten. Ist das nicht mehr der Fall würde ich erst einmal schriftlich die Auszahlung anmahnen. Haben Sie das schon getan, dies von einem Anwalt machen lassen.