Susanne
Grundsätzlich müssen solche Mängel sofort an den Vermieter gemeldet werden. Da Du das versäumt hast, kann der VM nach BGB Dich für die Folgekosten haftbar machen, denn möglicherweise hätte der jetzt auftretende Schaden vermieden werden können.
Vielleicht kannst Du Dich hier mit dem Vermieter einigen. Es kommt auch darauf an, ob der Schimmel durch Kältebrücken, also einen Baumangel hervorgerufen wird oder durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieter. Dies muss ein Gutachter feststellen.
Bezüglich der Gesundheit kann man hier aber nur den Auszug empfehlen.
Deine anderen Fragen fallen weniger ins Mietrecht.
fin
Schimmel in Bad und Küche entsteht meist durch nicht nach außen geführtes Kondenswasser. Nach dem Baden/Duschen sollte jeden Tag mind. 10 Minuten das Fenster weit geöffnet werden. Besser wäre noch die Querlüftung, d.h. im gegenüberliegenden Zimmer sollte das Fenster auch offen stehen und für kurze Zeit Durchzug entstehen.
In der Küchen sollte auch nach jedem Kochen das Fenster geöffnet werden, besonders wenn keine Dunstabzugshaube vorhanden ist.
moonshine
Dankeschön!Das ausreichend gelüftet werden muss ist mir bekannt.Ich habe nichts falsch gemacht.Habe immer ein paar Stunden täglich das Fenster offen und heize auch ausreichend.Es kann also nicht an mir liegen.Abegesehen davon sieht man das der Simmel in der Wand steckt und von außen in die Küche gekommen sein muss, da der Putz an der Außenwand blasen wirft und herunter bröselt.Ich glaube das das ganze vielleicht durch die Außensanierung vor 2 Jahren ausgelöst wurde.