Gast
Hi,
die Verjährung laut Gesetz (§§ 194, 195 BGB)
beträgt 3 Jahre.
Sie beginnt jedoch erst mit dem Schluss des Jahres in dem
der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB).
Da ich aber kein Jurist bin, sondern nur ne Recht Vorlesung hatte
bin ich mir nicht 100%ig sicher...
Kannst dir die Paragraphen ja mal anschauen...
Gruß