Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Übergeben Sie Ihre frisch gestrichene Wohnung einem neuen Mieter, hätten Sie diese bei Mietvertragsende natürlich gerne wieder so zurück.<br />
<br />
Jedoch: Rechtlich lässt sich das nicht so einfach regeln, wie viele Vermieter glauben. Ein Düsseldorfer Vermieter versuchte es mit diesem handschriftlichen Zusatz in seinem vorgedruckten Mietvertrag:<br />
<br />
"Die Wohnung wird bei Bezug wie folgt übergeben:<br />
<br />
a) Lackierung sämtlicher Holzteile, Türen und Heizkörper in Weiß,<br />
<br />
b) Wände und Decken werden in Makulatur übergeben. Bei Auszug ist die Wohnung wieder in diesem Zustand zu übergeben."<br />
<br />
Die Vereinbarung entpuppte sich als unwirksame Klausel. Von wirksamer Individual-Vereinbarung also keine Spur! So eine wäre aber notwendig gewesen, um sich eine ordnungsgemäße Renovierung zu sichern.<br />
<br />
Nur mit einer Individual-Vereinbarung haben Sie vor Gericht eine Chance<br />
<br />
Das Gericht erklärte dem Vermieter, was zu einer Individual-Vereinbarung gehört: Zwischen Ihnen und Ihrem Mieter muss ein "Aushandeln", kein bloßes Verhandeln über Ihre strittige Vereinbarungen stattgefunden haben. Sie müssen dem Mieter also die Chance gelassen haben, den Inhalt Ihrer Wunsch-Vertragsbedingung mitzugestalten.<br />
<br />
Dazu gehört, dass Sie im Ernstfall angeben können, wann Sie mit Ihrem Mieter beispielsweise über Ihre "Weiß-Streich-Vereinbarung" verhandelt haben bzw. wann dieses Gespräch stattgefunden hat und wer dabei anwesend war (LG Düsseldorf, Urteil v. 7.3.2002 - 21 S 163/01, NZM 2002, S. 779).<br />
Quelle: Steuernetz.de<br />
Stichwörter: renoviert + perfekt

0 Kommentare zu „Perfekt renoviert”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.