Gast
Ob Baumängel vorliegen oder nicht, können i.d.R. nur Gutachter beurteilen.
Es kommt nicht nur darauf an, ob Sie den Mindestabstand vom Möbelstück zur Wand eingehalten haben oder nicht. Wenn einen feuchte Wand vorhanden ist, dann müssen Sie beim Vermieter schriftlich sofort nach Bemerken eine Mängelanzeige machen. Mieter haben eine Anzeigepflicht bei Mängel. Dann muss geklärt werden, ob Sie die Wohnung regelmäßig gelüftet und beheizt haben.
Letztendlich dürften Sie es vor Gericht schwer haben, so etwas endet allenfalls mit einem Vergleich und finanziellen Einbußen für alle Beteiligten.