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Mieterhöhung und Mietpreisbindung
Erfolgt eine Mieterhöhung schon vor Ende der Preisbindung einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) für die Zeit nach dem Ende der Preisbindung, so ist diese Mieterhöhung nur wirksam, wenn in ihr der Umstand und Zeitpunkt des Wegfalls der Preisbindung ausdrücklich gekannt wird. (LG Berlin, Az. 63 S 179/02, aus: MM 10/03, S. 10)