Susanne
Die Antwort hat nur der Vermieter: Kopie des Originalbelegs anfordern.
Gast
Berechnung der Grundsteuer
Das Finanzamt ermittelt für jedes Objekt einen Einheitswert und errechnet hieraus durch Anwendung einer Messzahl den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird in Form eines Messbescheides festgesetzt. Er ist für die Gemeinde bindende Besteuerungsgrundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Der Jahresbetrag der Grundsteuer errechnet sich durch Vervielfältigung des Messbetrages mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Hebesatz.