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Exotische Tiere
Das Halten von exotischen und gefährlichen Tieren ist vertragswidrig. Dazu zählen Tiere, auf die Mitbewohner allgemein ängstlich reagieren oder deren Haltung gegen das Artenschutzabkommen verstößt. Deshalb darf der Mieter keinen Alligator besitzen oder Giftschlangen in der gemieteten Eigentumswohnung halten (LG Bochum, NJW-RR 90, 1430). Ungefährliche Schlangen – keine Riesen- oder Würgeschlangen – sind hingegen zulässig (AG Bückeburg, NZM 2000, 238; AG Köln, WM 90, 343).