Blackcat100 16.07.2009 16:40
Hallo
der Mietvertrag kommt erst bei unterschrieft oder aber bei Schlüßelübergabezustande. Auf Mündliche zusagen ist kein verlass da kanst du mit reinfallen und der zugesante mietvertrag ist ohne die Unterschrieft des Vermieters nicht gültig
Gruß Blackcat100
Blackcat100 16.07.2009 16:40
Hallo
der Mietvertrag kommt erst bei unterschrieft oder aber bei Schlüßelübergabezustande. Auf Mündliche zusagen ist kein verlass da kanst du mit reinfallen und der zugesante mietvertrag ist ohne die Unterschrieft des Vermieters nicht gültig
Gruß Blackcat100
Zelda 17.07.2009 21:09
Hallo,
Sschau mal hier:
http://www.wohnung.net/mietrecht/content-muendliche-zusage-bindend/suchwort/zusage.html