Gast
Nach dem Gesetz (BGB § 535 I) hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem gebrauchsmäßig geeigneten Zustand[/u:15d8e] zu überlassen und[/u:15d8e] sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten! Der Vermieter hat die mit der Mietsache in Zusamenhang stehenden Lasten zu tragen.
Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über eine Mietminderung, und einigen Sie sich gütlich mit Ihm. Angemessen ist eine Mietminderung zwischen 5 und 20%. Sollte eine Mietminderung jedoch nicht in Frage kommen, so rate ich Ihnen zu einer fristgemäßen Kündigung Ihres Mietvertrags.
Von einer Schadensbehandlung des Schimmelbefalls mittels Aufbringen chemischer Mittel (Fungizide) auf Bauteile im Innenraumbereich rate ich ab, da diese sich für die Gesundheit als schädlich erweisen können. Eine vorübergehende Behandlung der Schimmel befallenen Flächen mit Alkohol (2-Propanol, Ethanol u.ä.) - unter Berücksichtigung der Brandgefahr der verwendeten Mittel - ist einer Fungizidbehandlung im Innenraum vor zu ziehen.
Mit freundl. Grüssen
Aspergillus