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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
bevor wir in unsere Wohnung(Bj 1999) eingezogen sind, wurde uns vom Vermieter gesagt, das die Vormieter ausgezogen sind, weil in der Wohnung Schimmel war. Laut Gutachten soll es aber am falschen heizen gelegen haben und der Schimmel wäre fachmännisch beseitigt. Somit war das für uns in Ordnung und wir sind eingezogen.
Nun habe ich feststellen müssen, das wir an allen vier Außenwänden Schimmel haben. Und wir haben erfahren, das nicht nur ein Vormieter wegen Schimmel aus der Wohnung raus ist, sondern zwei Vormieter. Desweiteren wurde schon einmal von einem Architekten festgestellt, das an den vier Außenecken Kältebrücken wären und sie von aussen isoliert werden müssten.
Wir haben es natürlich gleich unserem Vermieter gesagt, er war auch da, hat wieder einen Architekten mitgebracht, welcher aber meinte, das man es im Moment nicht beheben könnte, da es zu kalt wäre(die Wände von aussen zu isolieren). Unser Vermieter meinte, das wir bis in den Frühjahr warten müssten. Der Schimmel ist jetzt zwar mit Alkohol weggeputzt, aber es ist ja abzusehen, das es wieder kommt.
Da ich damit natürlich nicht einverstanden bin ist klar. Ich habe zwei kleine Kinder und es ist auch das Kinderzimmer betroffen.
Nun meine Frage: Was kann ich dagegen unternehmen? Muss ich wirklich warten, bis es wieder wärmer ist? Kann ich eine Mietminderung vornehmen? Es kann ja nicht sein, das wir den ganzen Winter über mit dem Schimmel leben müssen
Über Antworten wäre ich dankbar

Liebe Grüße
Dani
Stichwörter: wiederholt + wohnung + schimmel

1 Kommentar zu „Wiederholt Schimmel in der Wohnung”

Gast Experte!

Nach dem Gesetz (BGB § 535 I) hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem gebrauchsmäßig geeigneten Zustand[/u:15d8e] zu überlassen und[/u:15d8e] sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten! Der Vermieter hat die mit der Mietsache in Zusamenhang stehenden Lasten zu tragen.

Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter über eine Mietminderung, und einigen Sie sich gütlich mit Ihm. Angemessen ist eine Mietminderung zwischen 5 und 20%. Sollte eine Mietminderung jedoch nicht in Frage kommen, so rate ich Ihnen zu einer fristgemäßen Kündigung Ihres Mietvertrags.

Von einer Schadensbehandlung des Schimmelbefalls mittels Aufbringen chemischer Mittel (Fungizide) auf Bauteile im Innenraumbereich rate ich ab, da diese sich für die Gesundheit als schädlich erweisen können. Eine vorübergehende Behandlung der Schimmel befallenen Flächen mit Alkohol (2-Propanol, Ethanol u.ä.) - unter Berücksichtigung der Brandgefahr der verwendeten Mittel - ist einer Fungizidbehandlung im Innenraum vor zu ziehen.

Mit freundl. Grüssen

Aspergillus

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