Rano
In Deinem Fall würde ich durch Einsicht in die Belege und die Abrechnung zunächst prüfen, ob er die Leerstandkosten einfach auf die verbliebenen Mieter verteilt hat. Dies wäre nicht ok! Der VM muß die Leerstandkosten selbst tragen. Berechnungsgrundlage dafür ist allerdings nur 1 Person (bei Prokopf-Berechnung) und die volle Fläche des Leerstands.
Gruß
Ralph
fin
Grundsätzlich müssen Sie bedenken, dass auch Menschen mit sparsamem Heizverhalten dieses Jahr höhere Heizkosten als gewöhnlich haben, da die Preise für Energie im letzten Jahr drastisch gestiegen sind. Sie hören doch sicher Nachrichten oder lesen Zeitung.
Wenn im Winter bei ungeheiztem Schlafzimmer Kondenswasser die Scheibe runter läuft oder gar gefriert, dann ist das kein Wunder. Der letzte Winter war sehr kalt und Sie haben als Mieter eine gewisse Heizpflicht.
Warme Luft kann Feuchtigkeit aufnehmen, kalte kann das nicht. Aus diesem Grund bildet sich in einem kalten Zimmer Kondenswasser.
Das muss durch Lüften auch wieder nach außen transportiert werden.
Sie sollten zumindest darauf achten, dass die Temperatur im Schlafzimmer im Winter mindestens ca. 16/17 Grad erreicht.
Wenn Sie das im nächsten Winter genauso machen wie in diesem so haben Sie irgendwann ein Schimmelproblem.
Miss_X
Vielen Dank für die Antworten!
Noch 3 Dinge:
1. Was sagt ihr zum Hausmeister? Wie hoch darf ein (m.E. relativ untätiger) Hausmeister angesetzt werden? (Soweit ich weiß ist das bei uns "zumindest formell" der Ehemann der Hausverwalterin...)
2. Sollte sich rausstellen, dass z.B. die Heizkosten korrekt auf alle Einheiten verteilt wurden: Woher weiß ich dass die Steigerung trotzdem normal ist? Gibt es schon aktuellere Vergleichszahlen als DIESE[/url:a4097] hier?
Ist der Vermieter verpflichtet eine zu alte Heizung mit zu hohem Verbrauch auszuwechseln und wer trägt dann die Kosten?
3. Es gibt Stimmen die sagen, man soll die NK-Abrechnung vorerst nicht ohne weiteres zahlen, da die Gasbetriebe für 2005 noch keine stichhaltige Begründung für die Preiserhöhungen geliefert haben, bzw. man soll den Vermieter dazu anhalten, beim Gasversorger Einspruch zu erheben.
Was haltet Ihr davon?
fin
Noch einmal: Höhere und sehr hohe Heizkosten haben in Deutschland aus dem letzten und auch in diesem Jahr a l l e. Das betrifft nicht nur Sie!
Die Preise für Gas und Öl sind im letzten August dramatisch gestiegen.
In Anbetracht dieses Hintergrund können Sie vom Vermieter garnichts verlangen, denn dieser kann nichts dafür! Uninformierte Mieter schieben die Preiserhöhung gerne auf eine veraltete Anlage. Alte Anlagen aber verbrauchen nicht zwingend mehr als neue. Nur wenn die Anlage definitiv kaputt ist muss der Vermieter diese austauschen. Ansonsten nicht.
Ihr Vermieter geht mit den Heizkosten für Sie in Vorauskasse. Und Sie wollen nun nichts zahlen?
Schlage Ihnen vor in ein Haus mit Solarenergie zu ziehen und alle Hausmeisterarbeiten selbst zu erledigen. Dann haben Sie beide Probleme nicht mehr.
Miss_X
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich schließe daraus, dass Sie womöglich selbst Vermieter sind, einmal waren, oder wie auch immer...
Ich wollte weniger eine Predigt wie lästig ich meinem Vermieter bin, sondern nur meine Fragen beantwortet.*
Was ich wissen wollte blieb z.T. bisher unbeantwortet:[/b:9c0b6][/u:9c0b6]
1. Gibt es einen aktuelleren Betriebskostenspiegel als den in meinem letzten Beitrag verlinkten? (Denn nur so weiß ich ob die Nebenkosten zu hoch sind weil sie allgemein gestiegen sind oder zu hoch weil ich meinen Balkon heize...)
2. Wie hoch darf ein (m.E. relativ untätiger) Hausmeister angesetzt werden? (Soweit ich weiß ist das bei uns "zumindest formell" der Ehemann der Hausverwalterin...)
3. Sollte man (Vermieter oder Mieter?) beim Gasversorger Einspruch erheben, wie man es nun öfter in Presse liest, da eigentlich Begründungen für die Preissteigerungen genannt werden müssen und diese für 2005 bisher (aktuell?) nicht vorgelegt wurden?
*) Nur nebenbei zur Kommentierung ihrer Antworten:
Nun, dass ein Vermieter mit den Nebenkosten in Vorleistung gehen muss, das weiß er spätestens wenn er sich ein Objekt zulegt (vorausgesetzt ich mach es nicht zum "Spaß" . Dass sich so eine "Investition" nicht zwingend lohnt ist mir dabei wohl auch klar...
Dass Heizkosten in der Vergangenheit gestiegen sind ist mir auch klar, halte mich ja für (zumindest durchschnittlich) intelligent und lese Zeitung.
Mir ist wichtig, ob die Abweichung bei mir "normal" ist oder über die "normale" Steigerung hinausgeht...
Curo2000
Hallo.
Zu 1: Also das mit dem Betriebskostenspiegel ist so eine Sache, der ist meines Erachtens das Papier nicht Wert auf dem er steht (wenn man weiß wie er entstanden ist) Habe mal nachgerechnet und komme auf Heizkosten von 1,10 € pro m² und Monat, ist noch akzeptabel für meine Begriffe. Da das Haus alt zu sein scheint halte ich den Wert für nicht überzogen.
Zu 2: Selbst wenn der Hausmeister nur die Treppe putzen sollte, bekommt er dafür 25,00 € pro Woche, also etwa den Wert einer Arbeitsstunde incl. Abgaben und Material (Ja, ich weiß, irgendjemand kennt wieder jemanden der es günstiger macht <!-- s --><!-- s --> )
Zu den Vorpostings: Zur Isolierung etc. kannst Du den Vermieter nicht, ich gehe davon aus das Du dementsprechend wenig Grundmiete zahlst. Würde er neue Fenster und die damit einhergehende Wärmedämmung vornehmen was dann auch wieder jemand zahlen würde, nämlich Du.
Ich an Deiner Stelle würde zahlen (unter Vorbehalt) und um Belegeinsicht bitten. Wenn dann was mit den Belegen nicht stimmt, oder der VM Dir keine gewährt, kannst Du immer noch mi den laufenden Zahlungen aufrechnen.
fin
Nur zur Ihrer dritten Frage: Niemand ist gesetzlich verpflichtet Ihnen Begründungen für die Preissteigerungen zu senden oder vorzulegen.
Selbstverständlich aber können Sie dem Gasanbieter schreiben und um Stellungnahme bitten.