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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir leben in einem 3-Familien-Haus zur Miete. Gerade erhielten wir die aktuelle Nebenkostenabrechnung, die unter anderem einen Anteil von 350 Euro/Jahr an den Kosten für das Allgemeinwasser beinhalteten - bei gerade mal Wasser für 120 Euro , die wir selbst (inkl. Waschmaschine, Spülmaschine usw.) verbraucht haben. Insgesamt sollen vom Haus über 700 m³ Wasser verbraucht worden sind - allerdings ist es für uns nicht nachvollziehbar, wofür. Wir haben hier nur ein paar m² Garten, die wir selten gießen, und der einzige gemeinsame Wasserhahn wurde diesen Spätsommer sogar noch abgedreht, weil er schadhaft war.

Allerdings gab es im Haus in diesem Zeitraum aufgrund mangelnder & fehlerhafter Sanierungen seitens des Vermieters mehrere Wasserschäden, obwohl wir bezweifeln, dass diese die Unmenge versteckten Wasserbrauchs erklären.

Der Zähler für das Allgemeinwasser ist nicht auffindbar, eventuell wird das nur aus Gesamtverbauch minus Einzelverbrauch errechnet.

Was können wir tun? Sind wir als Mieter verpflichet, Wasserverbrauch, der aus Bauschäden resultiert, mitzutragen?!

Blumenkind

20 Kommentare zu „Horrende Allgemeinwasserkosten!”

Rano Experte!

Hallo!

Hier fehlen ein paar Details.
Mit welcher Grundlage werden denn die Einzelverbräuche berechnet? Hat jede Wohnung einen separaten Zähler?
Der Hauszähler muss doch zu finden sein, schließlich rechnet der Wasserversorger aufgrund dieses Zählerstandes ab.

Der VM darf HÖCHSTENS 20% mehr Wasservolumen umlegen, als der Hauptzähler angibt / dem VM berechnet wurde.
Für einen 'Hauswasseranschluß' wie sie ihn beschreiben, würde ich nicht mehr als 15m³ pro Jahr ansetzen.

Von daher Widerspruch einlegen und die Unterlagen genau durchsehen.

Gruß
Ralph

fin Experte!

Vielleicht ist der Hauptwasserzähler für Sie als Mieter nicht auffindbar oder unzugänglich. Das es keinen im Haus geben soll ist schon dahingehend unwahrscheinlich als das dieser bei jedem Hausbau rein baurechtlich vorhanden sein muss.

Blumenkind aktiver Benutzer

Hallo,

der Gesamtzähler muss irgendwo im Keller (ev. hinter irgendetwas) versteckt sein; der Vermieter meint, wir könnten ihn demnächst zusammen ansehen um zu schauen, ob der sich auch ohne Wasserentnahme dreht. Ansonsten interessiere ihn das nicht, wieso der Verbrauch so hoch sei, das hätten die Stadtwerke nun mal abgelesen, also müssten wir das zahlen und Punkt.

Für den Wohnungsverbrauch haben wir alle unabhängige Zähler. Die angebliche Wassermenge für den Hofhahn kam wohl durch Gesamtverbrauch minus die drei Wohnungen zu Stande.

Es KANN trotzdem nicht sein, dass wir in einem Jahr 700m³ (statt vorher 10-20) für das Blumengießen von ca. 20m² Garten verwendet haben.

*seufz*
Blumenkind

fin Experte!

Den Zählerstand, den der Stadtbedienstete abgelesen hat, hat der Vermieter durch die Rechnung ja schwarz auf weiß.
Wen der Vermieter Sie hier auf den Zähler gucken läßt so kann man an dem jetzigen Stand noch nachvollziehen ob der Zählerstand richtig abgelesen wurde. Wenn ein grober Ablesefehler vorliegen würde, so kann man den auch an dem jetzigen Stand noch erkennen.

Nebenkosten-pruefen.info

Zählen Sie doch einfach mal die Verbräuche der 3 Wohnungen zusammen und zieht diese vom Gesamtwasserverbrauch ab. Dann sieht man wieviel über die Außenzapfstellen gelaufen sein soll.

Rano Experte!

Ansonsten interessiere ihn das nicht, wieso der Verbrauch so hoch sei, das hätten die Stadtwerke nun mal abgelesen, also müssten wir das zahlen und Punkt.Blumenkind[/quote:a81a8]

Und genau hier hat er sich geschnitten, dieses unerklärlichen Verbrauch kann er eben nicht[/b:a81a8] umlegen!

Alle Mieter brauchen in der Summe[/u:a81a8] nicht mehr zu bezahlen, als [Hauptwasserzähler plus 20%] + [ca 20m³ (Garten)].

Gruß
Ralph

Blumenkind aktiver Benutzer

Hallo Ralph,

hast du dafür ein Urteil oder ähnliches?

Aktueller Stand - langsam wird es grotesk. Es wurde nun festgestellt, dass seit dem letzten Ablesen zum 1.1. WIEDER eine Menge Allgemeinwasser verschwand, obwohl der Gartenhahn zugedreht war und man im Winter so oder so nix gießen kann.

Der Gesamthauswasserwert stimmt. Dennoch sind wieder 0,5-1 m³ pro Tag verschwunden, wenn man vom Gesamtverbauch die Einzelposten der Mieter abzieht. Einen offensichtlichen Wasserschaden im Keller konnten wir und der Vermieter nicht entdecken.

Wir vermuten, dass das Wassser irgendwo durch die Heizungsanlage oder die Wasserversorgung verloren geht (aber wohin?).

Der Vermieter sagt allerdings weiterhin - vielleicht klauen wir ja alle das Wasser und bringen es heimlich in die Wohnugen, zahlen sollen wir trotzdem.

Blumenkind

Rano Experte!

Ja, aus der hiesigen Urteilsdatenbank:


Wasserzähler: Größere Messdifferenzen zahlt der Vermieter
Wird Wasser in einem Mietshaus verbrauchsabhängig abgerechnet und zeigt der Hauptwasserzähler des Hauses einen deutlich höheren Verbrauch an, als die Summe der Wohnungswasserzähler, müssen Mieter nur die in ihrer Wohnung gemessenen Verbrauchsmengen bezahlen. Der Vermieter darf dann die Differenz nicht anteilig auf die Mieter umlegen (LG Braunschweig 6 S 163/9 8) .
Bei verbrauchsabhängigen Wasserabrechnungen zeigt der Hauptwasserzähler häufig einen größeren Verbrauch an, als alle Wohnungswasserzähler im Haus zusammen. Für die Nebenkostenabrechnung, das heißt die Abrechnung der Wasserkosten, gilt dann grundsätzlich das Meßergebnis des Hauptwasserzählers. Die Differenz zwischen Hauptwasserzähler und Wohnungswasserzählern wird dann anteilig nach dem Verhältnis der Anzeigenwerte der Wohnungswasserzähler auf die Mieter verteilt.
Dieses Verfahren darf nach der Entscheidung des Landgerichts Braunschweig aber nur bis zu einer bestimmten Toleranzgrenze angewandt werden. Ausgehend von Meßtoleranzen der eichpflichtigen Wasserzähler akzeptierten die Richter eine Meßdifferenz bis zu 20 Prozent.
Überschreitet die vom Hauptwasserzähler gemessene Verbrauchsmenge aber die Summe der durch die Wohnungswasserzähler angezeigten Verbrauchsmengen um mehr als 20 Prozent, muß der Vermieter diese Differenz zahlen. Die Abrechnung der Wasserkosten erfolgt anhand des Ergebnisses der Wohnungswasserzähler.
In derartigen Fällen spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß unerklärlich hohe Wasserverluste im System auftreten, die in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen.[/color:f7d7e]

Blumenkind aktiver Benutzer

Halo Ralph,

Vielen, Vielen Dank!

*freu*

Damit können wir jetzt wenigstens kontern.

Alles Liebe
Blumenkind

Berni911 Experte!

So, ich habe mir das auch alles durchgelesen und bin da mal ganz anderer Meinung.

Hier wurde doch noch garnicht geklärt, wie die Verbräuche zu Stande kommen !!!!!

Also was wird den da schon wieder geredet und Urteile zitiert ?

@ Blumenkind, wenn du hier Fragen stellst, solltest du die Gegenfragen auch mal beantworten !!!

@ Rano, wenn man deine Fragen nicht beantwortet, solltest du vielleicht auch keine voreiligen Schlüsse ziehen. Und schon garnicht etwas schreiben, was nicht wahr ist !!!!!!

@ Fin, du sollest wirklich sorgfältiger lesen ! Es hat niemand geschrieben, dass der Hauswasserzähler nicht vorhanden ist !!!!! <!-- s :evil: --><!-- s :evil: -->


Um mal Klarheit in die Sache zu bringen, der Allgemeinwasserzähler ist nicht auffindbar !!!!! Der Hauptwasserzählert wird in jedem Haus vorhanden sein.
Die Summe der Verbräuche der Wohnungszähler wäre interessant zu wissen. Das kann man sich bei dem Vermieter doch angucken ! Sollte er den Einblick verweigern, kannn er sich seine Nachzahlung an den Hut stecken! Aber immer schön alles schriftlich!

Dann Wasserschäden: woher nehmen sie die Weisheit, dass sie wissen wieviel Wasser da geflossen ist ? Warum sind sie der Meinung, dass dieses Volumen nicht durch einen Wohnungswasserzähler gezählt wurde? Woher nehmen sie die Gewissheit, dass alle Zapfstellen in den Wohnungen auch durch die "unabhängigen" Wohnungszähler gemessen wurden?

Dann mal etwas Allgemeines, 700 m³ ist entschieden zu viel! Gehen sie mal von rund 30m³ je Person aus, was schon viel ist. Dann sind wir bei 360m³ pro Jahr für das ganze Haus(3x4 Pers.)
Sehr beliebt ist auch, wenn sie den HWZ nicht finden, warum glauben sie, dass der Mann von den Stadtwerken das kann, vielleicht haben sie dort eine Permanentschätzung in den letzten Jahren gehabt. Daher würde ich hier mal nach dem Fehler suchen, das scheint mir neben den Wasserrohrbruch, die wahrscheinlichste Variante. Wurde der HWZ vielleicht in diesem Abrechnungsjahr getauscht ? dann kann es sein, dass sie die Restdifferenz zur Schätzung zahlen dürfen. das wird sicherlich nicht zulässig sein. Suchen sie das Ding, immer den Rohren nach Richtung Straße, da muß er liegen :lol: Zählerstand aufschreiben und vergleichen!

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Blumenkind aktiver Benutzer

Hallo Bernie,

Erst einmal - du hast da auch 1-2 Sachen überlesen <!-- s :wink: --><!-- s :wink: --> . So habe ich schon geschrieben, dass der Gesamthauswasserwert stimmt - das ich ihn dazu abgelesen habe, ergibt sich ja irgendwie.


Um mal Klarheit in die Sache zu bringen, der Allgemeinwasserzähler ist nicht auffindbar !!!!! Der Hauptwasserzählert wird in jedem Haus vorhanden sein. [/quote:dba40]
Ist er auch, er war nur gut versteckt hinter irgendwelchem Geraffel im Keller, und der angeführte Verbrauchswert stimmt. Inzwischen ist er gefunden.

Die Summe der Verbräuche der Wohnungszähler wäre interessant zu wissen. Das kann man sich bei dem Vermieter doch angucken ! Sollte er den Einblick verweigern, kannn er sich seine Nachzahlung an den Hut stecken! Aber immer schön alles schriftlich![/quote:dba40]
Die Wohnungszählerwerte haben wir hier von Vermieters schriftlich vorliegen und teils selbst bei den Nachbarn überprüft. Sie stimmen, allerdings zeigte sich dabei auch, dass die letzte Eichung teilweise zu lange (20 Jahre!!!) zurückliegt.


Dann Wasserschäden: woher nehmen sie die Weisheit, dass sie wissen wieviel Wasser da geflossen ist ? Warum sind sie der Meinung, dass dieses Volumen nicht durch einen Wohnungswasserzähler gezählt wurde? Woher nehmen sie die Gewissheit, dass alle Zapfstellen in den Wohnungen auch durch die "unabhängigen" Wohnungszähler gemessen wurden?[/quote:dba40]
Weil wir alle abgelesenen Zählerstände UND den Hauszählerstand vorliegen haben. Nur ist das ganze im Haus verbrauchte Wasser ca. das doppelte der addierten Wohnungszählerstände.

Gerundet entspricht das folgendem Verhältnis:

Wasser gesamt:
600 m³

davon je rund
300 m³ für die drei Wohnungen mit 8 Personen und
300 m³ unerklärlicher Rest (Hofwasserhahn)

Die einzige andere Wasserquelle (OHNE Zähler) ist besagter selten genutzter Wasserhahn im Hof zum Blumengießen. Das Wasser an den Zählern "vorbei" in die Wohnungen gelangt, halten wir nicht für plausibel, vor allem, weil diese enormen Gemeinwassermengen erst seit 1-2 Jahren auftauchen (davor waren es nur 30 m³ statt 300!), sich aber hier am Wassersystem in den Mietwohnungen nichts verändert hat (im Gegensatz zu anderen Renovierarbeiten wie Heizungsarbeiten usw.)



Dann mal etwas Allgemeines, 700 m³ ist entschieden zu viel! Gehen sie mal von rund 30m³ je Person aus, was schon viel ist. Dann sind wir bei 360m³ pro Jahr für das ganze Haus(3x4 Pers.)
Sehr beliebt ist auch, wenn sie den HWZ nicht finden, warum glauben sie, dass der Mann von den Stadtwerken das kann, vielleicht haben sie dort eine Permanentschätzung in den letzten Jahren gehabt. Daher würde ich hier mal nach dem Fehler suchen, das scheint mir neben den Wasserrohrbruch, die wahrscheinlichste Variante. Wurde der HWZ vielleicht in diesem Abrechnungsjahr getauscht ? dann kann es sein, dass sie die Restdifferenz zur Schätzung zahlen dürfen. das wird sicherlich nicht zulässig sein. Suchen sie das Ding, immer den Rohren nach Richtung Straße, da muß er liegen :lol: Zählerstand aufschreiben und vergleichen!
Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->[/quote:dba40]

Ungefähr dieser Wert - auf 8-10 Personen runtergerechnet - liegt auch von den addierten Zählerständen hier vor. Ausgetauscht wurde, wie gesagt, am Wassersystem im Haus seit Jahren nichts. Die Verbrauchswerte der Wohnungen zweifel ich auch nicht an. Aber:
DAZU kommt dann noch mal so viel (angeblicher) allgemeiner Verbauch, was angeblich durch den Hofhahn abgezweigt wurde - was absolut unsinnig ist, vor allem, weil dieser ominöse "Schwund" auch im Winter (= Hahn abgestellt, keinen Blumen zum Gießen da) weiterging.

Inzwischen werden die Mieter verdächtigt, Wasser aus dem Heizungssystem zu entnehmen (igitt!) oder heimlich aus dem (abgedrehten!) Hahn abzuzapfen und dann im Haus herumzutragen!

Alles Liebe
Blumenkind

Berni911 Experte!

Hallo,
eines fehlt immernoch, unzwar die Überprüfung des Anfangszählerstandes des HWZ. Ich schrieb es schon mit der Schätzung, wenn er nicht Abgelesen wurde. Die Stadtwerke schätzen den Verbrauch für jedes Jahr nach dem Einbau, weil sie den Zähler aus irgendeinem Grund nicht Ablesen können oder keine Zählerstände bekommen. Nach 6 Jahren wid der Zähler dann ausgetauscht und der Abgerechnete Verbrauch ist dann Austauschzählerstand - geschätzter Zählerstand des Vorjahres . Verschätzt man sich dann um 60m³ im Jahr, so kommen dann die 360m³ im letzten Jahr zu stande!

Ungeichte Zähler berechtigen zu einer Kürzung, somit werden dann die Gerichtskosten auch nicht zu Ihren Lasten ausfallen, sie können also beruhigt in einen Rechtstreit gehen. Die zu kürzende Höhe legt das Gericht dann fest, es wird hier nicht analog zur HKVO mit 15% gekürzt. Bei Ihnen tritt nun noch der Sonderfall mit der Verdoppelung des Verbrauchs in diesem Jahr auf, ich kann dazu also keine Prognose abgeben, was letztendlich dabei raus kommt. Auch konnten wir hier bisher nicht klären, wo
das ganze Wasser geblieben ist, was entscheidend weiter helfen würde.

In welchem Bundesland leben sie eigendlich? Hamburg wäre schön :D Diese Frage bezieht sich auf die Landesbauordnung, wo teils auch die Wasserzähler... geregelt sind. S-H. hat zum Beispiel erst im April 2005 den Einbau von Wasserzählern bei Mietwohnung vorgeschrieben, Nachrüstzeit bis glaube ich 2014!

MfG <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

P.S.: Fragen Sie doch mal Susanne, wie das mit der vorherigen Abrechnung ist, sie ist ja der Meinung man kann ein Jahr lang Einspruch gegen Abrechnungen einlegen auch wenn man die Anchzahlung geleistet hat. Wenn die Zähler so alt sind, müsste o.g. analog gelten

Blumenkind aktiver Benutzer

Hallo,


Hallo,
eines fehlt immernoch, unzwar die Überprüfung des Anfangszählerstandes des HWZ. Ich schrieb es schon mit der Schätzung, wenn er nicht Abgelesen wurde. Die Stadtwerke schätzen den Verbrauch für jedes Jahr nach dem Einbau, weil sie den Zähler aus irgendeinem Grund nicht Ablesen können oder keine Zählerstände bekommen. Nach 6 Jahren wid der Zähler dann ausgetauscht und der Abgerechnete Verbrauch ist dann Austauschzählerstand - geschätzter Zählerstand des Vorjahres . Verschätzt man sich dann um 60m³ im Jahr, so kommen dann die 360m³ im letzten Jahr zu stande![/quote:c2dae]
Auf unserer Nebenkostenabrechung wird jeweils ein Anfangs- und ein Endzählerstand angegeben, so dass ich vermute, dass dies hier jährlich abgelesen wird - allerdings weiß ich das nicht genau.

Ungeichte Zähler berechtigen zu einer Kürzung, somit werden dann die Gerichtskosten auch nicht zu Ihren Lasten ausfallen, sie können also beruhigt in einen Rechtstreit gehen. Die zu kürzende Höhe legt das Gericht dann fest, es wird hier nicht analog zur HKVO mit 15% gekürzt. Bei Ihnen tritt nun noch der Sonderfall mit der Verdoppelung des Verbrauchs in diesem Jahr auf, ich kann dazu also keine Prognose abgeben, was letztendlich dabei raus kommt. Auch konnten wir hier bisher nicht klären, wo
das ganze Wasser geblieben ist, was entscheidend weiter helfen würde.[/quote:c2dae]
Ehrlich gesagt sind wir auf eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scharf und würden uns eine gütliche Einigung wünschen. Vielleicht ist der Vermieter ja mit zuverlässigen Informationen zum Einlenken zu bewegen - oder mit einer Aussichtslosigkeit bei einem Rechtsstreit *g*.


In welchem Bundesland leben sie eigendlich? Hamburg wäre schön :D Diese Frage bezieht sich auf die Landesbauordnung, wo teils auch die Wasserzähler... geregelt sind. S-H. hat zum Beispiel erst im April 2005 den Einbau von Wasserzählern bei Mietwohnung vorgeschrieben, Nachrüstzeit bis glaube ich 2014!

MfG <!-- s 8) --><!-- s 8) -->[/quote:c2dae]
Wir leben in Baden-Würrtemberg.


P.S.: Fragen Sie doch mal Susanne, wie das mit der vorherigen Abrechnung ist, sie ist ja der Meinung man kann ein Jahr lang Einspruch gegen Abrechnungen einlegen auch wenn man die Anchzahlung geleistet hat. Wenn die Zähler so alt sind, müsste o.g. analog gelten[/quote:c2dae]
Vielen Dank für den Hinweis! Darum werde ich mich kümmern und diese Punkte abklären, sollte sich die NK-Forderung als falsch herausstellen, werden wir überlegen, wie mit den früheren NK-Abrechnungen zu verfahren ist.

Ich danke Ihnen! <!-- s :) --><!-- s :) -->

Das Blumenkind

fin Experte!

@Berni: Nur zu Ihrer Rüge. Wie wäre es wenn Sie etwas besser lesen würden?
Ich hatte lediglich geschrieben, dass für viele Mieter ein Hauptwasserzähler nicht auffindbar ist (also viele garnicht wissen wo er sich im Haus befindet).
Und das heißt nicht, dass keiner vorhanden ist!! Hab ich nie geschrieben.
Also mal an die eigene Nase fassen.

Blumenkind aktiver Benutzer

Nachtrag - beim Mieterverein wurde uns mitgeteilt, hier sei es nicht erlaubt, Mietern Wasser abzurechnen, das nicht über einen Zähler laufe, wenn es für jeden Wohnungsanschluss Zähler gibt (was der Fall ist) - schon gar nicht in solche horrenden Mengen. Wir haben dem Vermieter daraufhin angeboten, eine normale Wassermenge von 10 m³zu zahlen.

Leider ist die Einsicht des Vermieters in die Sachlage noch gering...

Blumenkind

Berni911 Experte!

Lieber Fin,

der Rano hat aus den Allgemeinwasserzähler den Hauptwasserzähler gemacht. Wenn Sie dann schreiben, der Hauptwasserzähler müsse zu finden sein, schließe ich daraus, das sie nicht richtig gelesen haben! Der HWZ war garnicht interesant zu diesem Zeitpunkt und ihre Aussage somit verwirrend und überflüssig. Was dazu führte, das der Rano mit der Differrenz von HWZ zu Wohnugswasserzählern weiter machte!

Woraus sich natürlich der nächste Punkt ergibt, wenn ich einen Zähler Stand überprüfe (HWZ), kann der natürlich richtig sein. Hilft aber nicht weiter, soweit man den Anfangszählerstand nicht auf Richtigkeit überprüft, mein Hund schaut mich so komisch an, der scheint das zu kapieren! Sie auch ?

Wie errechnet man den Gesamtwasserverbrauch eines Hauses? Ich mach das mal an einem Beispiel klar.

Zählerstand 31.12.2003 = 1978,- m³
Ablesung 27.12.2004 = 2536.- m³

ist dann der Verbauch für das Jahr 2004 mit 2536-1978= 558,-m³ richtig?

Doch nur wenn der Zähler am 31.12.2003 auch auf 1978,- stand und nicht auf 2180,- m³ !!!!

@ Blumending: Natürlich ist die Rechnung richtig, wenn ich vom Gesamtverbrauch die Einzelverbräuche abziehe, kommt automatisch das richtige Ergebnis für den Allgemeinverbrauch bei raus! <!-- s :roll: --><!-- s :roll: --> Das heist ja nicht das der Allgemeinverbrauch richtig ist, da noch nicht geklärt ist, ob in diesem Jahr der Gesamtverbrauch richitg ermittelt wurde! Was doch letzendlich das eigendlich Problem ist[/b:9482f]

Es muß also geklärt werden, wo das Wasser geblieben ist, liegt es nicht an einer Schätzung des Verbauchs durch die Wasserwerke, ist diese Menge dem Wasserrohrbruch zuzuschlagen, das kann man bei der Versicherung angeben und diese muß es zahlen. Gleichfalls muß man natürlich bescheid sagen, dass man für diese Menge kein Abwasser bezahlt, was letzendlich die ganze Sach so teuer macht, oder ? Für diese Versäumnisse kann man doch nicht den Mieter in Regress nehmen!


Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Rano Experte!

Lieber Fin,
der Rano hat aus den Allgemeinwasserzähler den Hauptwasserzähler gemacht. [/quote:75dae]

Also ... ich habe jetzt keine Lust den ganzen Kram nochmal durchzulesen. Da ich in meinem Hinterköpfchen aber nie einen separaten Zähler für's Allgemeinwasser (gibt's den Ausdruck überhaupt? <!-- s :-) --><!-- s :-) --> ) hatte, sondern immer nur den Hauswasserzähler (=Hauptzähler =Versorgerzähler =HWZ) und die Wohnungswasserzähler vor Augen hatte ....

Lese ich jetzt einfach nicht weiter.
Ätsch!
<!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Gruß
Ralph

PS: Heimlich habe ich doch weitergelesen.
Mönsch Berni! Wenn die Mieterschaft doch schon herausgefunden hat, dass in kurzem Zeitraum das durch den HWZ gemessene Volumen größer als die Summe der Wohnungszähler ist, dann ist es mit Deinem AnfangszählerstandfehlertbeimAblesenheorem auch nicht mehr weit her. Und einen Rohrbruch soll es ja aktuell auch nicht mehr geben. Also: Wo geht sie hin, diese nicht bierförmige Flüssigkeit???
Wäre es Bier, würde ich mich vielleicht zu einer gemeinsamen Das-mietrecht-forum-geht-der-Sache-auf-den-Grund-PROST! - Aktion hinreissen lassen.<!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Blumenkind aktiver Benutzer

Hallo liebe Detektive,

ja, Mr. Holmes, wo ist es geblieben? Durch ein falsche eingestelltes Überdruckventil der Heizung gerauscht? Unbemerkt in düsterern Kellerwänden im Erdboden versickert? Oder doch von einem Schwarm böser unersättlicher Heinzelmännchen des Nachts aus dem Hahn getrunken?

Ich weiß es nicht! Aber wenn ich dieses Rätsel lösen sollte, erzähle ich davon...

Bisher ist es mir am wichtigsten, dass ich nicht für diese Akte-X-Geschichte blechen muss.

Watson Blumenkind

Berni911 Experte!

Nur für Rano, weil er nicht weiterlesen will.

Allgemeinwasserzähler würde ich an Aussenwänden im Keller suchen ! <!-- s :D --><!-- s :D -->

Könnte also ein Zapfhahn für den Garten sein oder der, wo die Putzfrau ihr Wasser zapft für die Treppenhausreinigung!

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Blumenkind aktiver Benutzer

Nur für Rano, weil er nicht weiterlesen will.

Allgemeinwasserzähler würde ich an Aussenwänden im Keller suchen ! :D

Könnte also ein Zapfhahn für den Garten sein oder der, wo die Putzfrau ihr Wasser zapft für die Treppenhausreinigung!

Grüsse 8)



Huhu,

Der Hauswasserzähler ist lange gefunden, für den Allgemeinwasser-Wasserhofhahn fürs Blumengießen gibt es keinen, weder innen noch außen.

Blumenkind.

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