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rolw hat diese Frage gestellt
Guten Tag (Abend) zusammen,

kann mir jemand sagen, wie das rechtlich mit dem Wiederruf einer zurückgenommenen Wohnungskündigung aussieht?

Zum Sachverhalt:
Wir hatten ordnungsgemäß unser Mietverhältnis gekündigt und im letzten Monat der Kündigungsfrist befürchtet die erhoffte neue Wohnung nicht zu bekommen.
Daraufhin haben wir die Kündigung zurückgenommen.
Nun haben wir aber ein sicheres neues Mietangebot erhalten und, wie das so ist, am selben Tag von unserem jetzigen Vermieter die schriftliche anerkennung der Kündigungsrücknahme.

Jetzt meine Frage:
Gibt es irgendwelche Fristen, innerhalb derer wir die die Kündigungsrücknahme wiederrufen können?
Oder wie sieht das jetzt rechtlich aus?

Vielen Dank für eine Antwort!

rolw

3 Kommentare zu „wiederrufen einer Kündigungsrücknahme”

Berthelstal Experte! 12.11.2011 23:09

Dann bleibt Ihnen nur eine erneute Kündigung mit der gesetzlichen Frist oder ein erneuter Kniefall beim Vermieter.

Forseti Experte! 13.11.2011 08:41

Daraufhin haben wir die Kündigung zurückgenommen.

Da die Rücknahme eier einseitigen Willenserklärung theoretisch nicht möglich ist, haben Sie einen sehr verständnisvollen Vermieter, der dieses "Süielchen" mitmacht.

Gibt es irgendwelche Fristen, innerhalb derer wir die die Kündigungsrücknahme wiederrufen können?

Für etwas, das es nicht gibt, kann es auch keine Fristen geben.

Oder wie sieht das jetzt rechtlich aus?

REchtlich? Rechtlich läuft da garnichts, da haben Sie ganz tief ins Klo gegriffen. Ansonsten nur das, was Berthelstal bereits geschrieben hat.

rolw 13.11.2011 13:26

Hat sich Familie Wolpertinger schon fast gedacht...

Hey, vielen Dank für die schnelle Antwort an euch beide!

rolw

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