Berthelstal 12.11.2011 23:09
Dann bleibt Ihnen nur eine erneute Kündigung mit der gesetzlichen Frist oder ein erneuter Kniefall beim Vermieter.
Forseti 13.11.2011 08:41
Daraufhin haben wir die Kündigung zurückgenommen.
Da die Rücknahme eier einseitigen Willenserklärung theoretisch nicht möglich ist, haben Sie einen sehr verständnisvollen Vermieter, der dieses "Süielchen" mitmacht.
Gibt es irgendwelche Fristen, innerhalb derer wir die die Kündigungsrücknahme wiederrufen können?
Für etwas, das es nicht gibt, kann es auch keine Fristen geben.
Oder wie sieht das jetzt rechtlich aus?
REchtlich? Rechtlich läuft da garnichts, da haben Sie ganz tief ins Klo gegriffen. Ansonsten nur das, was Berthelstal bereits geschrieben hat.
rolw 13.11.2011 13:26
Hat sich Familie Wolpertinger schon fast gedacht...
Hey, vielen Dank für die schnelle Antwort an euch beide!
rolw