Susanne
Die Frage ist, wie alt das Waschbecken bei Mietbeginn bzw. bei jetzt Defekt schon war. Grundsätzlich hat der VM auch bei Schadenersatz nur Anspruch auf den Zeitwert, d.h. der VM muss auch den Anschaffungswert darstellen.
Bei einem Waschbecken tendiert der Zeitwert nach 10 bzw. 15 Jahren sicher gegen Null.
Abgesehen davon ist aber offensichtlich, dass es während der Mietzeit des Verstorbenen kaputt gegangen ist, demnach sind sein Erben auch für die Schäden der Wohnung haftbar, da sie in den Mietvertrag eingetreten sind.