Susanne
Das kommt auf den Aufwand an-eigentlich fällt neben der Gebühr hier nichts an!
Soweit mir bekannt gibt es hier immer 2 Möglichkeiten: hat der Mieter den Vertrag direkt mit dem Anbieter, zahlt er die Gebühren auch direkt. Hat der Vermieter den Vertrag mit dem Anbieter, zahlt der Mieter die Gebühren über die Nebenkostenabrechnung.
Bei Strom hat man als Mieter doch auch den Direktvertrag mit dem Versorger und zahlt doch auch nicht für Wartung und Pflege an den Vermieter.
Sollte der VM also über die NK was abrechnen wollen, so verlangen Sie Kopien der Rechnungen. Der VM muss belegen können, was er abrechnet.