Diega
Mahlzeit,
vorab möchte ich Euch doch dringend einen Rat geben: Lasst den Mietvertrag einmal überprüfen.
Wieso zahlt Ihr die Kosten für die Nutzung eines Wasch-Trocken-Keller alleine?
Wenn dieser für alle zugängig sein soll???????????????
Wieso müsst Ihr Euch vorab für die Nutzung entscheiden?
Ich stelle hier ein paar Tips ein:
Waschküche im Miethaus muß abschließbar sein
Die Waschküche in einem Mehrfamilienhaus muß abschließbar sein und eine Lüftungsmöglichkeit haben. Es sei dem Mieter nicht zuzumuten, während der Wäsche und des Trocknens ständig auf die Wäsche aufzupassen, um sie vor Diebstahl zu schützen, entschied das Kasseler Amtsgericht in einem Rechtsstreit. (Az.: 451 C 3313/95)
Wenn die Waschküche keine abschließbare Tür und kein Fenster zum Lüften habe, sei der Mietgebrauch eingeschränkt. Das Gericht hatte deshalb einem Mieter recht gegeben, der seine Miete um zehn Prozent gekürzt hatte.
Waschküchenbenutzung vorenthalten
Wird dem Mieter der Gebrauch einer Gemeinschaftseinrichtung – hier: Waschküche – vorenthalten, ist eine Mietminderung – hier: 5 Prozent – gerechtfertigt. (LG Münster 8 S 306/97 WM 98, 723)
2. Wird dem Wohnungsmieter die Nutzung eines Trockenraumes entzogen, ist die Miete gemindert (hier: 2% Minderungsquote). (LG Saarbrücken, Urteil wem 7. 6. 1996- 13 BS 13/96)
Der Ausgang würde mich interessieren.
Gast
Hallo Diega <!-- s --><!-- s -->
Danke für Deine Mühe nun habe ich endlich mal etwas in der Hand wo ich gegen diese Gesellschaft mich wehren kann <!-- s --><!-- s -->
Leider hatte ich keine Antworten mit Gerichtsurteilen zur Stelle aber jetzt kann ich etwas dagegen machen hoffe ich mal <!-- s --><!-- s -->
Dann werde ich Dir berichten was dabei raus gekommen ist <!-- s --><!-- s -->
Mit freundlichen Grüßen Ihre 5 Wuppies.Helen