Susanne
Die Sache mit dem durchgestrichenen Satz im Mietvertrag ist sicher kein Grund für einer fristlose, außerordentliche Kündigung. Hausfriedensbruch allerdings schon! Für alle mitgemieteten Räume gilt Deine Hausrecht, ob Schloß dran oder nicht. Aber Achtung: es muss definitiv zur Mietsache gehören und darf nicht lediglich "zur Nutzung" überlassen sein.
Falls auch der Garten mitgemietet ist und nicht nur zur Nutzung überlassen und dabei auch der Gartenteil genau festgelegt ist, gilt auch hier Dein Hausrecht.
Mitgemietete Dinge darf der VM nicht ohne Dein Wissen und Zustimmung benutzen oder begehen. Falls Du allerdings aufgrund von Hausfriedensbruch außerordentlich kündigen willst, solltest Du gleichzeitig auch Strafantrag bei der Polizei stellen, ist sonst nicht glaubhaft!
Ghostraider
Zu 1) Da die Wohnung wie gesehen gemietet wurde kann nun keine Mietminderung angesetzt werden. Also, das Fenster melden und Fristsetzung zur Reparatur geben (angemessenen Zeitraum 14 Tage) Vor die Wohnungstüre solch einen Zugluftdackel legen (Klingt blöd geht aber nicht anders da Siehe oben.)
Über das Treppenhaus haben Sie kein Verfügungsrecht da dies nicht angemietet wurde. Also können Sie nichts sagen wenn die Dame das Fenster öffnet, obwohl es Blödsinn ist den Bau auskühlen zu lassen.
2 ) Wenn Sie für den Raum auch Miete zahlen haben die Türen und die Vermieterin darin nichts zu suchen.
Was Sie darin lagern ist Ihre Sache nur es sollte dadurch kein Ungeziefer angelockt werden. Ratten lieben auch Papier, also wenn es geht nicht lagern. Für alle Räume für die Sie Miete zahlen gilt Ihr Hausrecht und der Vermieter darf ohne Erlaubnis diese Räume nicht betraten. Macht er es trotzdem ist der Tatbestand des Hausfriedensbruch vorliegend.
3) Auf dem Gartenstück welches Sie im Mietvertrag Anspruch haben und Miete bezahlen hat der Sohnemann von der Vermieterin seine Paddelfüsse nicht zu setzen und sein Holz auch nicht lagern. Mit der Rechnung kann er sein Holz anstecken. Nur der Garten muss angemietet und nicht nur dem Gebrauch überlassen sein. Hier gilt das gleiche wie für angemietete Räume.
4) Kündigungen brauchen nicht sind aber besser per Post, Einschreiben mit Rückantwort und unter Zeugen was drin steht im Schreiben und was eingetütet wurde versenden. Man kann eine Kündigung auch persönlich abgeben gegen Quittung das das Kündigungsschreiben überreicht wurde, das heißt es sollte angelesen werden das der Vermieter in Ihrer Gegenwart gelesen hat das auf dem Papier auch Kündigung der angemieteten Wohnung steht.
5) Nein, sie kann sich den Mieter anhören, aber Sie brauch keine Schadensmeldungen annehmen da diese schriftlich erfolgen sollten und dann auch erst Rechtlich wirksam sind.
6) Der Sohn hat hier gar nichts zu melden da dieser nicht der Vermieter ist. Sollte der Arbeitgeber angerufen werden würde ich sofort einen Rechtsanwalt einschalten, da der Arbeitgeber mit Ihrer Wohnsituation nichts am Kopf hat. (Hoffentlich legt der wenn er vernünftig ist auch sofort wieder auf)
7) Die Kaution muss sie zwar vom normalen Konto getrennt anlegen, macht sie es nicht ist es kein Beinbruch, Hauptsache am Ende der Mietzeit werden die banküblichen Zinsen mit ausgezahlt. Das nicht Anlegen ist kein Grund zur fristlosen Kündigung.
Im ganzen würde ich raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen der bestimmt irgendwo ein Haar in der Suppe findet um schnell und sauber aus den Mietvertrag zu kommen. So wie ich es sehe ist zwar keine Möglichkeit vorzeitig rauszukommen aber ich bin kein Anwalt.
Gruß
ghost
kitty1988
Danke für die schnellen Antworten.
Dachbodenraum und Garten behören laut Mietvertrag beide zur Mietsache.
Das Altpapier wird natürlich zum Container bebracht und nicht ewig gelagert.
Falls ich zum Anwalt gehe, brauch ich da Beweise für meine Beschuldigungen?
Hab die kleinen Zettel vorsichtshalber mal aufbewahrt.
Ghostraider
Alles was Du hast mitnehmen Vom Mietvertrag bis zum Zettel.
Viel Glück Gruß
ghost