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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich fang mal gleich mit meiner Geschichte an.
Ich und mein Freund sind im Juni in eine Dachgeschosswohnung gezogen.
Anfangs fanden wir die Wohnung toll und sind super mit der Vermieterin ausgekommen.
Aber jetzt ist es einfach unerträglich geworden.

1. In der Wohnung ist es total kalt, obwohl wir den ganzen Tag heizen.
Es zieht an den alten Holzfenstern und unter der so Tür rein, dass ich mich gleich so erkältet habe, dass ich nicht mal mehr arbeiten konnte. Also haben wir dann oben im Treppenhaus das Fenster abends geschlossen. Als mein Freund am nächsten Tag die Wohnung verließ, war das Fenster wieder gekippt und ein Zettel dran. Ich zitiere:"Das Fenster bleibt vorerst gekippt!"

2. Laut Mietvertrag steht uns ein kleiner Dachbodenraum zur Verfügung den wir auch nutzen. Die Vermieterin hat da noch ein paar alte Türen drin stehen und diese nimmt sie auch als Grund ständig den Raum zu betreten. Sie weist uns sehr oft durch kleine Zettel an der Haustür darauf hin den "Müll" darin zu entsorgen, da sie sonst wieder Ratten ins Haus bekommt. Der Müll den sie meint ist allerdings nur Altpapier oder Pfandflaschen und auch nicht übermäßig viel. Darf sie da einfach so rein gehn? Ist ja schließlich vermietet.

3. Vor ein paar Tagen wies mich ihr Sohn darauf hin, dass wir all unsere Sachen aus unserem kleinen Garten räumen müssen, weil er sein Holz da macht. Ich hab ihn dann darauf hingewiesen dass der Garten im Mietvertrag steht und er sein Holz doch woanderst machen kann. Weil der Garten wirklich groß genug ist. Aber er meinte dann nur, dass wir dann die Rechnung bekommen. Darf er das einfach so bestimmen?

4. Vor ein paar Tagen wollte ich der Vermieterin unsere Kündigung bringen. Ich tat das persönlich, weil ihr Haus gleich im Garten ist. Sie wollte die Kündigung aber nicht annehmen, weil das anscheinend über den Postweg erfolgen muss. Und als ich sie auf die Mängel
in ihrer Wohnung anreden wollte, zum Beispiel, dass die Duschtür, wie schon beim Einzug, klemmt, die Kälte in der Wohnung und dass sie unseren Dachraum nicht betreten soll, meinte sie nur, dass an der Tür kein Schloss ist und ihre Möbel drin stehn und knallte mir dann die Tür vor der Nase zu. Am nächsten Tag hatten wir dann ihre Kündigung im Briefkasten, da es bei uns anscheinend zu laut ist und natürlich war der Brief ohne Poststempel.

5. Mein Freund ging dann zu ihr und natürlich hatte sie keine Zeit und hätte nie zu mir gesagt, dass ich die Kündigung per Post schicken soll. Sie machten dann ein Termin für den nächten Tag aus. Und was war, wir hatten ein Zettel an der Tür, dass sie doch erst nach Allerheiligen Zeit hat. Muss sie sich nicht die Beschwerden ihrer Mieter anhören?
Vorallem haben wir sie dann den ganzen Tag im Garten gesehn, also hatte sie sehr wohl Zeit.

6. Vorgestern ist es dann mal wieder eskaliert. Als ich meinen Freund von der Arbeit angeholt habe, hat uns schon der Sohn der Vermieterin abgefangen. Wir sollten mal mitkommen. Wir gingen dann mit zur Hintertür und da kam gleich die Vermieterin angerannt. Es ging mal wieder um den Garten und noch mehr Sachen. Aber wenn wir ihr was sagten, antwortete sie nicht mal drauf. Ihr Sohn beschimpfte mich als verzogene Göre, weil er wohl keine Kritik hören kann. Der Hammmer war dann als sie mir damit drohte, meine Arbeitgeber anzurufen. Falls sie das wirklich wagt, könnt ich dann nicht rechtliche Schritte einleiten?

7. Und nun zum Schluss. Im Mietvertrag ist mir etwas aufgefallen. Da steht doch der Satz, dass man die Kaution fern von seinem Besitz auf ein extra Konto zinsbringend anlegt. Dieser Satz ist durchgestrichen. Vor kurzem habe ich gelesen, dass sie das aber machen muss.
Ist das dann kein Vertragsbruch?

Gibt es unter diesen Umständen keine Möglichkeit zur fristlosen Kündigung?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Stichwörter: raus + wollen

4 Kommentare zu „WIR WOLLEN DA RAUS!!”

Susanne Experte!

Die Sache mit dem durchgestrichenen Satz im Mietvertrag ist sicher kein Grund für einer fristlose, außerordentliche Kündigung. Hausfriedensbruch allerdings schon! Für alle mitgemieteten Räume gilt Deine Hausrecht, ob Schloß dran oder nicht. Aber Achtung: es muss definitiv zur Mietsache gehören und darf nicht lediglich "zur Nutzung" überlassen sein.
Falls auch der Garten mitgemietet ist und nicht nur zur Nutzung überlassen und dabei auch der Gartenteil genau festgelegt ist, gilt auch hier Dein Hausrecht.
Mitgemietete Dinge darf der VM nicht ohne Dein Wissen und Zustimmung benutzen oder begehen. Falls Du allerdings aufgrund von Hausfriedensbruch außerordentlich kündigen willst, solltest Du gleichzeitig auch Strafantrag bei der Polizei stellen, ist sonst nicht glaubhaft!

Ghostraider Experte!

Zu 1) Da die Wohnung wie gesehen gemietet wurde kann nun keine Mietminderung angesetzt werden. Also, das Fenster melden und Fristsetzung zur Reparatur geben (angemessenen Zeitraum 14 Tage) Vor die Wohnungstüre solch einen Zugluftdackel legen (Klingt blöd geht aber nicht anders da Siehe oben.)
Über das Treppenhaus haben Sie kein Verfügungsrecht da dies nicht angemietet wurde. Also können Sie nichts sagen wenn die Dame das Fenster öffnet, obwohl es Blödsinn ist den Bau auskühlen zu lassen.
2 ) Wenn Sie für den Raum auch Miete zahlen haben die Türen und die Vermieterin darin nichts zu suchen.
Was Sie darin lagern ist Ihre Sache nur es sollte dadurch kein Ungeziefer angelockt werden. Ratten lieben auch Papier, also wenn es geht nicht lagern. Für alle Räume für die Sie Miete zahlen gilt Ihr Hausrecht und der Vermieter darf ohne Erlaubnis diese Räume nicht betraten. Macht er es trotzdem ist der Tatbestand des Hausfriedensbruch vorliegend.
3) Auf dem Gartenstück welches Sie im Mietvertrag Anspruch haben und Miete bezahlen hat der Sohnemann von der Vermieterin seine Paddelfüsse nicht zu setzen und sein Holz auch nicht lagern. Mit der Rechnung kann er sein Holz anstecken. Nur der Garten muss angemietet und nicht nur dem Gebrauch überlassen sein. Hier gilt das gleiche wie für angemietete Räume.
4) Kündigungen brauchen nicht sind aber besser per Post, Einschreiben mit Rückantwort und unter Zeugen was drin steht im Schreiben und was eingetütet wurde versenden. Man kann eine Kündigung auch persönlich abgeben gegen Quittung das das Kündigungsschreiben überreicht wurde, das heißt es sollte angelesen werden das der Vermieter in Ihrer Gegenwart gelesen hat das auf dem Papier auch Kündigung der angemieteten Wohnung steht.
5) Nein, sie kann sich den Mieter anhören, aber Sie brauch keine Schadensmeldungen annehmen da diese schriftlich erfolgen sollten und dann auch erst Rechtlich wirksam sind.
6) Der Sohn hat hier gar nichts zu melden da dieser nicht der Vermieter ist. Sollte der Arbeitgeber angerufen werden würde ich sofort einen Rechtsanwalt einschalten, da der Arbeitgeber mit Ihrer Wohnsituation nichts am Kopf hat. (Hoffentlich legt der wenn er vernünftig ist auch sofort wieder auf)
7) Die Kaution muss sie zwar vom normalen Konto getrennt anlegen, macht sie es nicht ist es kein Beinbruch, Hauptsache am Ende der Mietzeit werden die banküblichen Zinsen mit ausgezahlt. Das nicht Anlegen ist kein Grund zur fristlosen Kündigung.
Im ganzen würde ich raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen der bestimmt irgendwo ein Haar in der Suppe findet um schnell und sauber aus den Mietvertrag zu kommen. So wie ich es sehe ist zwar keine Möglichkeit vorzeitig rauszukommen aber ich bin kein Anwalt.

Gruß
ghost

kitty1988

Danke für die schnellen Antworten.
Dachbodenraum und Garten behören laut Mietvertrag beide zur Mietsache.
Das Altpapier wird natürlich zum Container bebracht und nicht ewig gelagert.
Falls ich zum Anwalt gehe, brauch ich da Beweise für meine Beschuldigungen?
Hab die kleinen Zettel vorsichtshalber mal aufbewahrt.

Ghostraider Experte!

Alles was Du hast mitnehmen Vom Mietvertrag bis zum Zettel.

Viel Glück Gruß
ghost

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