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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe ein ähnliches Problem wie Hoser, nur dass es umgekehrt ist. Hier scheint leider unser Vermieter hinter einer netten Fassade ziemlich abgebrüht zu sein. Er besitzt auch mehrere Häuser und ist so etwas wie ein Immobilien-Hai.
Wir sind erst vor zwei Monaten hier eingezogen. Dieses Haus entsprach so alles in allem unseren Vorstellungen. Wir sagten bereits bei den Vorgesprächen, dass wir etwas langfristiges suchen. Wir wollten nächstes Jahr mit der Familiengründung beginnen und ein Hund sollte auch zu uns ziehen. In dem Vorgespräch zum Mietvertrag war von einem Verkauf der Immobilie noch gar nicht die Rede.
Der Mietvertrag wurde uns nach Überweisung der Kaution - misstrauisch ist unser Vermieter auch noch - zugesandt. Auch nach der Unterschrift des einen Exemplars und Rücksendung war noch keine Rede von Verkauf. Wir durften bereits zwei Wochen vorher damit beginnen, uns einzurichten, das Haus stand eh leer.
Hin und wieder tauchte der Immobilienmakler auf, der den Vertragsabschluss vermittelt hatte und erwähnte nun ganz am Rande, wir hätten dieses Haus auch kaufen können. Da lachten wir noch und meinten, nein, das wäre uns im Moment zu teuer - im übrigen zeichneten sich bereits erste leichte Mängel am Objekt ab - wir würden erst in ein bis zwei Jahren an einen Hauskauf denken.
Mitte Oktober fiel es mir wie Schuppen von den Augen, als unser Haus auf allen einschlägigen Immobilienseiten mit einem mal öffentlich zum Verkauf stand. Was sollte das denn? Es wurde in dem Exposee nicht einmal darauf hingewiesen, dass das Objekt noch vermietet ist.
Einen langen Rechtsstreit durch Räumungsklage mit einem neuen Eigentümer wollen wir nicht provozieren, wenn es verkauft wird, dann ist das nun einmal so, der neue Eigentümer kann ja an und für sich gar nichts dafür. Durch die Blume haben wir aber nun mehr und mehr in Erfahrung gebracht - was der Vermieter natürlich leugnen wird - dass er das bereits schon einmal so versucht hat, dass er also gar nicht die Absicht hatte, das Haus langfristig zu vermieten. Uns kommt er jetzt mit so tränenrührigen Geschichten wie, er sei jetzt 75 habe Bandscheibenvorfälle und mag sich nicht mehr um all seine Häuser kümmern müssen. Fakt ist aber, dass das Haus ihn in letzter Zeit wohl viel Geld und Nerven gekostet hat, ein Untermieter in der Souterrain-Wohnung ist auch bereits rausgeklagt worden, da wohnten wir schon hier. Es wurde peinlichst darauf geachtet, das wir ja keinen Kontakt mit diesem Mann haben. Auch unser Nachbar in dem zweiten Teil des Hauses erschien uns eingeschüchtert.
Der Umzug ist damals von der Firma meines Ehemannes bezahlt worden genau wie die Maklerprovision. Im übrigen haben wir hier eine neue Küche eingebracht, die wir ja bei einem Umzug möglicherweise gar nicht mitnehmen können. Das sind summa summarum 8.500,-- €. Einen weiteren Umzug wird uns die Firma nicht bezahlen aber es ist ja nicht unser Verschulden. Ist es nicht möglicherweise so, dass unser Vermieter uns und der Firma gegenüber sogar schadenersatzpflichtig ist? So ein Umzug kann einen nämlich schon in Unkosten stürzen und man rechnet ja nicht damit, in zwei bis drei Monaten eine Wohnung wieder verlassen zu müssen.
Stichwörter: raus + wollen + eigentlich

2 Kommentare zu „Wir wollen eigentlich nicht raus”

Susanne Experte!

Falls man eine lange Mietzeit wünscht kann dies durchaus vertraglich festgelegt werden, an diesen Vertrag muss sich dann auch der Käufer/neue Eigentümer halten.
Rein rechtlich ist der Eigentümer nicht verpflichtet, bei Vermietung auf seine Verkaufsabsichten hinzuweisen. Es ist ja auch nichts verwerfliches dabei, da man mit seinem Eigentum machen kann, was man will.
Ihr solltet darauf hoffen, dass das Haus von einem Investor gekauft wird- da der Immobilienmarkt noch schwächelt ist bei einem vermieteten Objekt davon auszugehen. Auf jeden Fall drückt das den Preis.
Über eine Eigenbedarfskündigung erst Gedanken machen, wenn die schriftlich auf dem Tisch liegt.

Gelackmeierte

Tja, nach eigenen Erkundigungen, die ich inzwischen durchgeführt habe ist die Rechtslage nicht ganz so einfach. Ich habe jetzt folgende Informationen:

1. Selbstverständlich darf ein Eigentümer grundsätzlich mit dem Haus machen, was er will
2. Er muss uns aber vorher eine offizielle Verkaufsabsicht mitteilen und ein Vorkaufsrecht einräumen, dies hat er schon getan aber erst nachdem wir aus allen Wolken gefallen waren und von uns aus nachgefragt haben
3. Wenn er gar nicht vor hatte, einen dauerhaften Mietvertrag mit uns zu schließen und schon eine Verkaufsabsicht vor[/b:15dd8] der Unterzeichnung des Mietvertrages bestand, hat er sich möglicherweise schadenersatzpflichtig gemacht, besonders gegenüber der Firma meines Mannes, die den ganzen Umzug und die Maklerprovision übernommen hat

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