Gast
Wen die Abweichung der QM mehr als 10% sind (Vertrag und tatsächliche QM) kannst du die Miete Anteilig, pro Prozent, kürzen und sogar zurück verlangen.
Ansonsten ist nichts zu machen.
Susanne
Da kann man doch dran fühlen: die Abweichung beträgt genau 7qm, 10% sind hier allerdings 7,1...
Tomraid
Hallo Kuecken,
nun bevor du hier loslegst mit kürzen der Miete etc. gebe ich dir mal ein Tip.
Es gibt eine ganz besondere Art von Wohnflächenberechnungen. Diese findest du in den §§ 42 bis 44 der "Zweiten Berechnungsverordnung" (II. BV) und bilden die wesentliche Grundlage für das Aufmaß und die Berechnung der Wohnflächen.
Schaue da mal rein <!-- s --><!-- s -->
MfG