fin
Wenn Sie ein Guthaben erwarten, dann hilft da wahrscheinlich nur ein Schreiben vom Mieterbund oder einem Anwalt. Würde eine Nachzahlung für Sie herauskommen, so wäre die Abrechnung bereits verjährt.
Rano
Es gibt 2 Pflichten:
Du bist verpflichtet, die Betriebskostenvorauszahlung zu leisten.
Der VM ist verpflichtet, die Abrechnung zu erstellen §556 (3) BGB.
Weise ihn unter Fristsetzung nochmals schriftlich (Einschreiben) auf seine Pflicht hin.
Möglicherweise kopiert Dir ein Nachbar seine Betriebskostenaufstellung und Du bist in der Lage, Deine Nachzahlung / Erstattung GROB auszurechnen. Bei einer Erstattung würde ich dem VM mein Missfallen nach Fristablauf durch Abzug der zu erwartenden Erstattung von den neuen Vorauszahlungen deutlich machen.
Gleichzeitig das ganze schön schriftlich in Szene setzen und kontinuierlich die Abrechnung einfordern.
Übrigens: Wenn er die Abrechnung dann erstellt und es ergibt sich eine Nachzahlung für Dich, brauchst Du die nicht mehr zu bezahlen! <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph