Gast hat diese Frage gestellt
Liebe Leute,
wir sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Haben auch eine
schöne gefunden, allerdings ist diese Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung im 3. Förderungsweg.
Der Vermieter braucht nun von uns eine Bescheinigung vom Wohnungsamt.
Nun zur Frage:
Wir übersteigen mit unserem Einkommen die Grenzen, d.h. wir müssen mehr Miete zahlen. Wie oft wird das Einkommen nach Bezug der Wohnung überprüft? Was ist wenn wir so viel verdienen, dass wir nicht mehr berechtigt sind in der Wohnung zu wohnen? Wird uns dann gekündigt?
Was ist wenn wir arbeitslos werden? Wird die Miete dann nach unten korrigiert?
Danke für eure Antworten