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Abfindungsvergleich nach Konkurseröffnung ist Masseschuld
Wird ein Kündigungsschutzprozess nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen den Insolvenzverwalter fortgesetzt und schließen die Parteien sodann einen Abfindungsvergleich, handelt es sich bei dem Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers in der Regel um eine Masseschuld, die vor den Ansprüchen der Insolvenzgläubiger zu tilgen ist.
Urteil des BAG vom 12.06.2002
10 AZR 180/01
Betriebs-Berater 2002, 2609