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aibo hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich ziehe zum 1.10 in meine erste eigene Wohnung. Es ist ein 2-Zimmer Dachgeschoss-Apartment. Wie ich nun aber selbst festgestellt habe, stimmen die Angaben des Maklers hinten und vorne nicht.

Am besten erzähle ich hierzu den gesamten Verlauf:
Ich habe mir von einer Maklerin eine Wohnung zeigen lassen.
Die Maklerin erwähnte vor und nach der Besichtigung, dass die Wohung „ca 30qm“ hat.
Weil die Wohnung noch bewohnt war, stand sie noch voller Möbel etc.

Schon direkt beim Betreten hat mir die Wohung gefallen, deshalb habe ich dann am nächsten Tag der Maklerin mitgeteilt, dass ich die Wohnung nehme.
In der darauf folgenden Woche habe ich dann den Mietvertrag zugeschickt bekommen (ich wohne 200km von der Wohnung entfernt). Habe den Vertrag unterschrieben und zurück geschickt. Im Vertrag steht nichts Genaues über die Wohnungsgröße, nur, dass die Wohnung 2 Zimmer hat.

Das war Mitte August. Anfang September, als die Wohnung leer stand, war ich dann wieder vor Ort um die Wohnung auszumessen (wegen Möbel etc). Hatte mich mit der Vormieterin abgesprochen, die in der Wohnung noch am renovieren war.

Dabei musste ich dann leider feststellen, dass die qm-Angaben bei weitem von meinen Messwerten abweichen. Die Wohnung sollte 30qm haben, ich selber kam nur auf ca. 24qm (großzügig gemessen). Dabei habe ich noch nicht ein Mal die weitläufige Dachschräge berücksichtigt. Wenn ich diese gemäß § 4 der Wohnflächenberechnungsverordnung (WoFlV) anrechne, komme ich sogar nur auf 18qm!!!

Als ich meine Maklerin darauf anschrieb, entgegnete sie mir Folgendes:

„Die Angaben auf dem Besichtigungsnachweis basieren auf Mitteilung der Eigentümer.
Uns dienen die Angaben in dem umrandeten Schriftfeld im wesentlichen zur Identifizierung der einzelnen Wohnungen, wobei im Fall der Wohnung Nr. 8 , *********** die ca. Flächenangabe als Wohn-/Nutzfläche ausgewiesen ist, was sonst üblicherweise nicht der Fall ist, sondern reine Wohnflächenangaben gemacht werden.
Das durch Einbeziehung von Nutzflächen möglicherweise ein anderes Maß heraus kommt, als Sie gemessen haben, ist durchaus nachvollziehbar.
Zudem haben Sie die Wohnung persönlich in Augenschein genommen, so dass nicht von einer Art verstecktem Mangel, wie es bei verpackter Ware der Fall sein könnte, die Rede sein kann.“

Weitere Nutzflächen, die dieser Größe entsprechen würden, sind mir aber nicht bekannt. Im Keller hab ich die Möglichkeit, meine Waschmaschine anzuschlißen. Des Weiteren gibt es auf dem Hof einen halboffenen Schuppen, wo Gelbe Säcke und Fahrräder drinnen stehen.


Meine Fragen:

Kann ich die Miete deswegen kürzen (200€+60€ Nebenkosten, qm-Angaben stehen im Vertrag ja leider nicht drin)?
(habe den Wohnungsschlüssel auch noch nicht erhalten)
Kann ich die Provision der Maklerin kürzen?


Würde mich über Antworten freuen! :-)

Grüße aus Hagen!

0 Kommentare zu „Wohnfläche weicht um ca. 40% von der Angabe des Maklers ab”

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