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ladyIndian hat diese Frage gestellt
Hallo !
Habe zwar noch keinen Räumungstermin aber der kommt sicher bald in den nächsten Tagen . Habe innerhalb kurzer Zeit die 2.Räumungklage .Die erste war wegen Bezahlung der Säumnismiete unwirksam geworden . Als jetzt die 2.kam war mein Vermieter nicht mehr gewillt mich weiter wohnen zu lassen,auch nicht wenn die offene Miete Aug.2009 gezahlt wird . Ich kann das ja verstehen . Ich habe aber erst eine neue Wohnung ab 30.6.2010 ! Kann ich bis zum Einzug in die neue Wohnung Räumungsschutz beantragen ? Bin 60 Prozent Schwerbehindert,wegen Epilepsie und bekomme jetzt seit März 2010 Hartz4 .

2 Kommentare zu „Zwangsräumung”

Berthelstal Experte! 30.03.2010 00:21

Offene Miete vom August 2009 noch nicht bezahlt? Epilepsie, Behinderung und Hartz 4 ist kein Grund um sich auf Kosten anderer Leute (Vermieter) durchs Leben zu mogeln. Von mir bekommen nur Personen einen Rat, welche unverschuldet in eine Notlage geraten sind.

VermieterFrust 27.04.2010 11:47

Hi Berthelstal, wie schön, dass Du ladyIndian und deren Privatverhältnisse so gut kennst. Eine Schwerbehinderung wegen Epilepsie hat man in der Regel nicht selbst verschuldet. Ich finde Deine Antwort unverschämt und völlig unqualifiziert.

Hi ladyIndian, Räumungsschutz kannst Du beantragen, ob dem aber zugestimmt wird ist was anderes. Geh einfach mal zum Mieterbund / Rechtsanwalt.

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