Susanne
Nein, der Vermieter hat kein Anrecht auf eine weisse Wohnung, dazu gibt es auch verschi. Urteile, mal die Suchfunktion unter "Urteile" verwenden.
Bei schwarz und lila siehts dann schon anders aus...
Die Abgeltungsklausel bezüglich der 20% dürfte so richtig sein, mit Rückbauten hat das aber nichts zu tun.
Das bezieht sich auf Einbauten, wie Styroporplatten an der Decke oder einen Einbauschrank oder Laminat, wo vorher Teppich war.
bsherbig
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Das hilft mir sehr viel weiter . <!-- s --><!-- s -->