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Wenn der Mieter den Warmwasserhahn aufdreht, erwartet er, dass dort auch sofort warmes Wasser rauskommt. Muss er länger darauf warten, kann ihn dies bereits zur Mietminderung berechtigen.<br />
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Die "Warmwasser-Zeitgrenze" verläuft bereits bei 10 - 15 Sekunden. Spätestens so lange muss Ihr Mieter warten. Danach muss das aus dem Wasserhahn strömende Wasser 40 °C warm sein.<br />
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Ein Mieter aus Berlin zeigte sich beim Warten etwas ungeduldig - zu Recht, wie ihm das Gericht bestätigte (LG Berlin, Urteil v. 28.8.2001 - 64 S 108/01, GE 2001, S. 1607). Sein Wasser erwärmte sich erst nach einem Vorlauf von 70 Litern auf gerade mal 37 °C.<br />
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Ein Mietminderungsgrund! Die Gerichte sprachen dem Mieter satte 5 % Mietminderung zu.<br />
Quelle:Steuernetz.de