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Ronja1989 hat diese Frage gestellt
Hallo,
Mein Problem: Ich wohne in einer Wohngemeinschaft, in der jeder der fünf mieter einen separaten mietvertrag hat, es gibt also keinen haupt- und keine untermieter.
jetzt habe ich gekündigt und möchte so schnell wie möglich aus dem vertrag. dass das mit den drei nachmietern, die man stellen müsste und raus wäre, gegenüber dem vermieter nicht stimmt, ist mir klar. meine mitmieter sind jedoch der meinung, dass ich IHNEN gegenüber kündigen müsste, SIE entscheiden würden, wer einzieht, und demnach IHNEN gegenüber die dreimonatige frist einzuhalten wäre. da in der wohngemeinschaft aber viel auf persönlicher ebene angegangen wird, glaube ich nicht, dass meine mitmieter damit tatsächlich im recht sind. dann müsste ich ja abhängig von deren "gutdünken", abgesehen von diversen feindschaften, bei denen es nur um genugtuung geht, drei monate weiterzahlen. müsste ich die nachmieter jedoch nur dem vermieter vorstellen, würde ich die frist auch akzeptieren, da er die lage viel sachlicher betrachten würde. ich sehe es aber NICHT ein, allein wegen persönlicher differenzen dazu verpflichtet zu sein, drei monate weiterzuzahlen!! wer hat also welches recht?

2 Kommentare zu „Wohngemeinschaft/ Kündigungsfrist”

forsetis Experte! 27.03.2012 15:18

Für Sie ist einzig wichtig, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Sie müssen aber nicht Ihren Mitmietern gegenüber kündigen, benötigen aber zur Kündigung deren Zustimmung. Weiteres hier:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wohngemeinschaft.htm

Ronja1989 27.03.2012 15:32

danke für die antwort, trotzdem weiß ich jetzt immer noch nicht weiter. die kündigung erfolgt MIT zustimmung der wg. meine frage ist schlicht: wenn ich einen separaten mietvertrag habe, muss ich meiner jetzigen wg dann das recht einräumen, frei über einen nachmieter zu entscheiden, oder kann ich mich mit rechtlicher unterstützung darauf beschränken, alles mit dem vermieter zu klären?

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