forsetis 27.03.2012 15:18
Für Sie ist einzig wichtig, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Sie müssen aber nicht Ihren Mitmietern gegenüber kündigen, benötigen aber zur Kündigung deren Zustimmung. Weiteres hier:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wohngemeinschaft.htm
Ronja1989 27.03.2012 15:32
danke für die antwort, trotzdem weiß ich jetzt immer noch nicht weiter. die kündigung erfolgt MIT zustimmung der wg. meine frage ist schlicht: wenn ich einen separaten mietvertrag habe, muss ich meiner jetzigen wg dann das recht einräumen, frei über einen nachmieter zu entscheiden, oder kann ich mich mit rechtlicher unterstützung darauf beschränken, alles mit dem vermieter zu klären?