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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo liebe user

ich habe der zeit ein grosses Problem womit ich mich nicht gut auskenne.
ich höffe ihr könnt mir dabei helfen.

Ich bin vor 6 Monaten aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
der vermieter wollte mich aus der Wohnung raushaben, er sagte mir wenn ich eine neue wohnung finde dann befreit er mich von der kündigungfrist.
endlich habe ich eine wohnung gefunden und es kamm dann zur wohnungsübergabe.
Daran haben wir schriftlich festgehalten das er mich von der kündigungsfrist befreit hat und ich habe ihn 300 Euro bar zahlen mussen, weil er die wohnung erst zur miette des monats weiter vermieten würde und ihn die halbe miete dann fehlen würde.
Als zeugen hatte er einen Verwandten dabei und ich meinen Mann.
Jetzt kommt mein folgendes problem, das sozailamt hatte ihn die Kaution von 1200 Euro auf das konto des vermieters überwiesen. Leider habe ich jetzt erst erfahren das er das geld denen nicht zurück gezahlt hat.
Daraufhin habe ich den vermieter angeruffen und die Kaution abrechnung verlangt, was er mit dieses geld gemacht hat. Ihr sagte mir, dass ich nicht nicht kündingungrecht gekündingt habe und ihn jetzt diese kaution von 1200 zusteht.

Meine Frage jetzt: kann er ohne Kautionabrechnung die kaution behalten obwohl er mich schriftlich von der kündigungsfrist befreit hat[/size:3d653]?

sorry für diesen langen text leider weis ich mir nicht weiter zu helfen
und bedanke mich im voraus für eure antworten

gruss hanona25
Stichwörter: vermieter + abrechnung + will + geben + kaution

3 Kommentare zu „Vermieter will mir keine Kaution Abrechnung geben! Was tun?”

Susanne Experte!

Du mußt auf Kautionsauszahlung klagen, das geht aber nur mit Rechtsanwalt.

Rano Experte!

Wenn das Sozialamt die Kaution gestellt hat (oft nur als befristete Bürgschaft!!) wird auch das Sozialamt Interesse daran haben, das Geld zurückzubekommen. Die Ämter haben selbst Rechtsabteilungen.
>
Leite die Ablehnung an Deinen Sachbearbeiter weiter!

Hattest Du gehofft, das Geld, das das Sozialamt als Kaution hinterlegt hat, selbst ausbezahlt zu bekommen?!

Gruß
Ralph

Susanne Experte!

Darum geht es aber nicht, grundsätzlich besteht der Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter und darauf beruft sich auch das Sozialamt bzw. heute ARGE.

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