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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wohngemeinschaften: Rausschmiss verhindern

Knatsch in der Wohngemeinschaft: Einer will raus. Ausgerechnet derjenige sucht das Weite, der beim gemeinsamen Einzug den Mietvertrag unterschrieben hat. Damit sind die anderen der Willkür des Vermieters ausgeliefert. Ist der schlecht drauf, kann er alle vor die Tür setzen. Ohne eigenen Kündigungsschutz. Deshalb: Wer mit anderen eine WG aufmacht, sollte mit dem Vermieter regeln, dass mehrere Personen einziehen, die auch dann bleiben dürfen, wenn der Hauptmieter kündigt. Alternativ können alle gemeinsam den Mietvertrag unterschreiben. Vorteil für die Bewohner: Auch ohne ausdrückliche Klausel kann jederzeit ein WG-Mitglied ausscheiden und ein neues einziehen. Das entschied das Landgericht Hamburg (AZ 34 S 38/95). Die WG muss den Vermieter aber vorher informieren. Der darf sein Veto einlegen, wenn er sachliche Einwände gegen den Neuen vorbringen kann. Auch in der Zeit zwischen Ein- und Auszug gelten für Wohngemeinschaften besondere Regeln. So muss jeder für den anderen gegenüber dem Vermieter gerade stehen. Ist einer knapp bei Kasse, kann der Vermieter das Geld bei den anderen eintreiben.

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